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Antike Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Antike Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
834699508
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-88487
Document type:
Monograph
Author:
Zauschner, E.
Title:
Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Beck
Year of publication:
1871
Scope:
1 Online-Ressource (LVII, 525 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Antike Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung - Die Entwicklung der antiken Wirtschaftsgeschichte
  • Erstes Kapitel - Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung des Orients bis zur Schaffung des griechisch-orientalischen Wirtschaftssystem (bis Ende 4. Jahrh. v. Chr.)
  • Zweites Kapitel - Das Zeitalter des Schatzhandels in Griechenland (bis Mitte 8. Jahrh. v. Chr.)
  • Drittes Kapitel - Das Zeitalter der griechischen Kolonisation (Mitte 8. Jahrh. v. Chr. bis Ende 6. Jahrh. v. Chr.)
  • Viertes Kapitel - Das griechische Wirtschaftssystem (Ende 6. Jahrh. v. Chr. bis Ende 4. Jahrh. v. Chr.)
  • Fünftes Kapitel - Das griechisch-orientalische Wirtschaftssystem (Ende 4. Jahrh. v. Chr. bis Mitte 2. Jahrh. v. Chr.)
  • Sechstes Kapitel - Die Entwicklung der römischen Weltwirtschaft (bis Ende 1. Jahrh. v. Chr.)
  • Siebentes Kapitel - Das römische Reich als Wirtschaftskörper (Ende der Republik und Beginn der Kaiserzeit)
  • Achtes Kapitel - Ausbau und Ende der antiken Weltwirtschaft (von Ende 1. Jahrh. v. Chr.)
  • Überblick

Full text

Latifundien, Pachter. 
133 
die durch ihre ungeheure Größe zur Zeit Neros berühmt waren, 
sind Landgüter gewesen, die in Parzellenpacht in der eben ge 
schilderten Weise vergeben waren, besonders wenn es sich um 
Wein- und Ölpflanzungen handelte. Diese kleinen Betriebe standen 
untereinander in Handelsbeziehung, so daß auf den großen Güter 
komplexen eigene Märkte entstanden (Plinius, Briefe X, 37), die 
von den umliegenden Gebieten benutzt wurden. Die gewerbs 
mäßige Herstellung der Güter und die marktmäßige Verteilung 
durch freie Verträge bestand so innerhalb des Gutsbetriebes, wodurch 
die hauswirtschaftliche Betriebsform und die administrative Ver 
teilung häufig eingeschränkt wurde. Die Grundherrschaft stellte 
nicht mehr ein einheitliches Wirtschafts-, sondern nur ein einheit 
liches Herrschaftsgebiet mit zahlreichen, relativ selbständigen Wirt 
schaften dar (Sueton, Claudius 12 ). Freilich hat späterhin die 
hauswirtschaftliche Betriebsform wieder mehr Fuß gefaßt. Neben 
der Einführung des marktmäßigen Verkehrs im Bereiche eines 
großen Gutsbezirks fand nämlich andererseits eine Verringerung 
der marktmäßigen Verteilung dadurch statt, daß die eigentlichen 
Gutsbetriebe nicht mehr alle ihre Bedarfsartikel kauften, sondern 
wenn der Bedarf des Gutes groß genug schien, durch eigene 
Handwerker, die meist wohl Sklaven waren, herstellen ließen. Von 
diesen beiden gleichzeitigen Bewegungen wurde die letztere immer 
bedeutsamer, je mehr sich die Antike ihrem Ende näherte. 
Da die staatlichen Anforderungen an die Steuerträger im späteren 
römischen Reich immer mehr wuchsen und viele Ausgaben gerade 
damals besonders hoch waren,'als die Einnahmen zu sinken be 
gannen, so bestand die Gefahr, daß die großen Besitzer ihre Pächter 
immer mehr bedrückten, daß diese fliehen könnten und so die Zahl 
der Steuerträger abnehme. Dies war einer der Gründe, aus denen 
sich der Staat zwischen die Pächter und die Eigentümer stellte und 
dafür Sorge trug, daß das Schaf, welches man scheren wollte, ent 
sprechend gehegt wurde. Man fesselte daher diese Pächter an 
die Scholle und schützte sie gleichzeitig vor Überlastung durch Na 
tural- und Geldleistungen und erhielt so eine Art an den Boden 
gefesselter Bauern, die an die Grundherren bestimmte Abgaben zu 
leisten hatten. Die Vererbung des Gebundenseins an die Scholle ent 
sprach ganz den bei uns im Mittelalter bekannten Verhältnissen. 
Die Dörfer und Ansiedlungen wurden dabei allmählich in ihrer 
Verwaltung trotz der Bindung selbständiger und zahlten im 
wesentlichen nur bestimmte grundherrliche Abgaben. Die erbliche
	        

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Antike Wirtschaftsgeschichte. Teubner, 1909.
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