Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Monograph

Identifikator:
834699508
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-88487
Document type:
Monograph
Author:
Zauschner, E.
Title:
Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Beck
Year of publication:
1871
Scope:
1 Online-Ressource (LVII, 525 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
  • Title page
  • Contents

Full text

304—307. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände. 
215 
lonne 19 des Begleitscheines genau ersichtlich zu machen, das Zollamt, über 
welches die Waare ursprünglich eingegangen, und die Bestimmung, für welche 
sie ursprünglich angewiesen wurde. (Vdgb. 1855. Nr. 56.) 
cc) Vereinfachung bei deren Ausfertigung. 
305. Wenn bei Begleitschein-Ausfertigungen ein und derselbe Beamte 
die Uebereinstimmung der beiden Parien des Begleitscheines bestätigt, die 
Transportbescheinigung ertheilt, und die Begleitschein-Ausfertigung beglau 
bigt, so genügt die Unterschrift der späteren der erwähnten Amtshandlun 
gen, die Unterschriften unter den früheren Amtshandlungen können wegge 
lassen werden. (R. M. Erl. v. 17. Sept. 1853, Nr. 683 I. N. C.) 
tl) Cinhcbnng der Gebühren. 
306. Bei dieser Anweisung sind außer der allenfalls im Baaren 
geleisteten Sicherstellung und des für länger als 10 Tage sich in der amt 
lichen Niederlage befindlichen Waaren zu entrichtenden Lagerzinses nur noch 
das Zettelgeld, das Siegelgeld und die Gebühr für die von dem Zollamte 
der Partei verabreichte Drahtschnur nach den in den Zahlen 174 und 175 
enthaltenen Bestimmungen zu entrichten. 
Anmerkung. In Folge der Aufhebung der Durchfuhrzölle mit dem Ge 
setze vom 17 August 1862 (R. G. B. Nr. 56. Vdgb. Nr. 35), sind bei der zoll- 
amtUchen Abfertigung von Durchfuhrwaareu weder das Siegelgeld, noch das Zettel- 
gcld elnzuheben, dagegen wurde» mit dem bemerkten Gesetze die Bestimmungen hin- 
ì Einhebung der Schnurgebühr (Z. 174) nicht berührt. (Vdgb. 1862, 
«'uh Vtg. v. 11. Dezb. 1866, Art. 5; Vtq. v. 23. April 1867, 
Ar'- 9; Vtg v. 9. Marz 1868, Art. 5; Vtg. v. 14. Juli 1868, Art. II. 
Wird jedoch die ursprüngliche Bestimmung der in Bezug auf 
diese Nebengebührm begünstigten Durchfuhrwaaren nachträglich in 
einer Weise geändert, zlt Folge welcher denselben die erwähnten 
Begünstigungen ganz oder theilweise nicht zukommen, so sind diese 
Gebühren nachträglich einzuheben. (§. 26 B. E.) 
9. Gvidenzhattimg der Anweisgüter. 
a ) Zweck und Führung des Begikitschein-Ausfertigungsregisters. 
307. Vom anweisenden Amte wird über sämmtliche von ihm ausge 
fertigte Begleitscheine das Begleitschein-Ausfertigungsregister geführt. 
Der Zweck desselben ist, die gesammten Waarensendungen, welche an 
andere Aemter zur Amtshandlung u. z. ohne Unterschied, ob dieselben zur 
Einfuhrverzollung, zur Aufnahme in die amtliche Niederlage oder zur Durch 
fuhr bestimmt sind, angewiesen wurden, und das richtige Eintreffen derselben 
bei diesen Aemtern in Uebersicht zu halten. Es wird daher nicht nur bei der 
Anweisung ausländisch unverzollter Waaren, sondern auch bei der Anweisung 
lener Ausfuhrgüter, deren Austritt die Partei zu erweisen verpflichtet ist, bei 
s Anweisung der zur Versendung im inländischen Verkehre über die See 
oder über ausländisches Gebiet bestimmten Waarensendungen, endlich bei der
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Zollgesetze Der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Nach Dem Gegenwärtigen Stande Der Gesetzgebung Nebst Allen Auf Die Einhebung Und Verwaltung Der Zölle Bezug Habenden Vorschriften Und Erlässen. Beck, 1871.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.