Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Monograph

Identifikator:
834699508
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-88487
Document type:
Monograph
Author:
Zauschner, E.
Title:
Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Beck
Year of publication:
1871
Scope:
1 Online-Ressource (LVII, 525 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
  • Title page
  • Contents

Full text

378 
541. Verkehr im Zollgebiete. 
über den in der Erzeugungsstätte selbst erfolgten Verkauf geführt 
werden. 
Die Gegenstände, welche aus der Fabrication in die Verkaufsstätte 
übergehen, sind bei jener in Ausgabe, bei dieser in Empfang zu stellen. 
4. Die Gegenstände, welche in dem unter 2 bemerkten Falle aus einem 
Zweige der Fabrication in den andern oder überhaupt aus der Fabrication 
in die Verkaufsstätte übergehen, müssen in den Gewerbsbüchern für diejenige 
Abtheilung des Gewerbsbetriebes. in die solche übergehen, an dem Tage, an 
dem dieser Uebergang stattfindet, eingetragen werden. 
Außer diesen Fällen hat die Eintragung 
a) der Stoffe, welche in die Verarbeitung übergehen, wenigstens mit dem 
Schluffe der Woche, in welcher dieselben zur Verarbeitung übergeben 
werden, dann 
b) der hervorgebrachten Erzeugnisse wenigstens mit dem Schluffe der 
Woche, in welcher dieselben die der Beschäftigung des Gewerbetreiben 
den entsprechende Beendigung erhielten, zu erfolgen. 
(g. 60%.%.) 
5. Nimmt ein Gewerbetreibender Gegenstände, die in dem Orte der 
Aufbewahrung controlpflichtig sind, in Empfang, so ist in dem Gewerbsbuche 
die Beschaffenheit, der Tag der Ausstellung und so weit es sich um eine 
amtliche, mit einer Zahl versehene Ausfertigung handelt, die Zahl der Ur 
kunde aufzuführen, die dem Gegenstände zur Bedeckung dient. (§. 61 V. V ) 
Wenn daher Baumwollgarn-Spinnereien und Nothgarn-Fabrikanten 
nach dem vorstehenden Absätze rohe Baumwolle (oder rücksichtlich Baumwoll 
garn), wiewohl diese Gegenstände controlsrei sind, an sich bringen ; so haben 
sie diese Empfänge zum Behufe der nach Zahl 534 zu liefernden Nachwei 
sungen mit einer schriftlichen Urkunde u. z. mit einer zollamtlichen Ausferti 
gung, wenn sie diese Gegenstände unmittelbar aus dem Auslande bezogen, 
sonst aber durch eine mit den Erfordernissen der Zahl 632 versehenen Be 
zugs- oder Verkaufsnote zu decken, und diese Urkunde bei der Verbuchung 
zu berufen. sR. G. B. 185V, Nr. 88, Vdgb. Nr. 20.) 
6. Wenn Gewerbetreibende 
a) nicht nur mit controlpflichtigen, sondern auch mit nicht controlpflichrigen 
Waaren Handel treiben, oder 
b) neben der Verarbeitung controlpflichtiger Stoffe oder neben der Er 
zeugung, Bereitung oder Umstaltung controlpflichtiger Waaren ein 
geschiedenes Gewerbsverfahren zur Erzeugung, Bereitung oder Um 
staltung nicht controlpflichtiger Gegenstände z. B. neben einer Baum- 
Wollgarn-Spinnerei eine Flachs- oder Seidenspinnerei betreiben; 
so können sie über die Geschäfte, welche sich auf die controlpflichtigen 
Gegenstände beziehen, die Gewerbsbücher getrennt von jenen über die 
nicht controlpslichtigen Gegenstände führen. 
Dabei müssen aber die Bücher über die Geschäfte mit controlpflichtigen 
Gegenständen den Gewerbsbetrieb, soweit derselbe sich auf diese Gegenstände 
bezieht, vollständig, daher mit Inbegriff derjenigen nicht controlpflichrigen 
Waaren, die dieser Gewerbsbetrieb erheischt, darstellen, und es müssen beide 
Abtheilungen Gewerbsbücher, soweit ein Zusammenhang zwischen denselben 
stattfindet, in gegenseitiger genauer Uebereinstimmung stehen. 
(g. 62%. %.)
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Zollgesetze Der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Nach Dem Gegenwärtigen Stande Der Gesetzgebung Nebst Allen Auf Die Einhebung Und Verwaltung Der Zölle Bezug Habenden Vorschriften Und Erlässen. Beck, 1871.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.