Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

Monograph

Identifikator:
844102423
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50140
Document type:
Monograph
Author:
Engel, Ernst http://d-nb.info/gnd/116486856
Title:
Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckere
Year of publication:
1861
Scope:
1 Online-Ressource (64 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten
  • Title page
  • Contents

Full text

i '* * *v 
" ^ - ZT 
x*vȒsR>r*r, 
II. Beilage. 
A. 
(Entwürfe *n den bei der vorgeschlagenen Zälilungsmethode anzimendenden Formularen.) 
Allgemeine Bemerkungen zur Beilage II. 
Die typographische Anordnung der zu Beilage II. gehörigen Formulare würde in den wirklichen Listen etwas Anderes sein müssen, 
Vorlagen ist, in welchen die Raumbeschränkung ein Zusammendrängen selbst der Zeilen, in die hineinzuschreiben ist, un 
erlässlich macht. Dieselbe Raumbeschränkung gestattete in einigen Listen sogar nicht, die nöthige Zeilenzahl offen zu halten. Auch dürfte 
als sie in den 
lagen ist, in 
Dieselbe Raui _ _ 
für die wirklichen Listen der Druck in deutscher Schrift dem in lateinischer Schrift vorzuziehen°sein. 
Volkszählung in der preussischen Monarchie 
am 3. December 1861. 
Ort 
gelegen im Kreise 
des Regierungsbezirks 
rtsliste. 
Dem 
werden unter Bezugnahme auf die von der Königlichen Regierung erlassene Verfügung, 
die Volkszählung in der preussischen Monarchie am 3. December 1861 betreffend, von den hierbei in An 
wendung kommenden Formularen die nachstehend specificirte Anzahl zur Vertheilung, Wiedereinsammlung, 
Prüfung und Zurücksendung, alles in Gemässheit der Bestimmungen jener Verfügung (die hier unten im Auszug 
wiedergegeben sind), übersendet. 
Kreis. 
Ort. 
Gutsbezirk etc. 
muthmasslicher Bedarf 
wirklich vertheilt 
zurückempfangen 
Extralisten für 
Haus 
listen. 
Haus 
haltungs 
listen. 
Gast 
häuser, 
Herbergen. 
Heil und 
Versorgungs 
anstalten. 
Armen 
häuser. 
Gefäng 
nisse und 
Straf 
anstalten. 
Erziehungs 
anstalten, 
Waisen 
häuser. 
Casernen. 
Datum 
der Aus- 
theilung 
und des 
Wieder 
empfanges 
der 
Listen. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Zeit der Zählung. Als Normaltermin der Zählung ist der 3. December anzusehen. Die Zählung muss an diesem Tage be- 
f onnen, ununterbrochen fortgesetzt und wo möglich an demselben Tage beendet werden. Nur in volkreichen Ortschaften dürfen 
Tage auf das Zählungsgcschäft verwendet werden. Alle Angaben müssen sich aber auch auf den Zustand vom 3. December 
beziehen. Wo es auf genaue Zeitbestimmung ankommt, dient der Mittag zum Anhalten, so dass alle vor Mittag des 3. December 
Geborene noch nicht mit gezählt werden, hingegen alle vor Mittag dieses Tages Gestorbene noch als Lebende angesehen und mit 
gezählt werden. 
Wer zu zählen ist. Zu zählen sind alle Personen ohne Ausnahme, welche am 3. December in irgend einem Orte des preussi 
schen Staats betroffen werden, gleichviel, ob sie der Civil- oder Militärbevölkerung angehören, ob sie In- oder Ausländer sind, 
sich dauernd oder nur vorübergehend an dem Orte, wo sie am 3. December betroffen werden, aufhalten. 
Methode der Zählung. Die Zählung ist im Principe eine Selbstzählung durch die Bewohner des Staats, resp. durch die Haus 
haltungsvorstände und Hausbesitzer, "zu welchem Behufe den letzteren vor dem Zählungstermine die nöthige Anzahl von Haus 
und Haushaltungslisten zur Ausfüllung ertheilt wird. . Die speciellen, diese Ausfüllung etc. betreffenden Instructionen sind auf den. 
Listen selbst enthalten und da zu ersehen. 
4) Ausführung der Zählung. Die unmittelbare Leitung und Ausführung der Zählung obliegt lediglich den Civilbehörden, und zwar 
den Ortspolizeibehörden. Das Zählungsgeschäft besteht in der Vertheilung, Ausfüllung, Wiedereinsammlung, Prüfung und eventuell 
in der Concentration der Listen. 
1) 
2)
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

L’ Allemagne Économique Ou Histoire Du Zollverein Allemand. Ainé, 1874.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.