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Die Nationalökonomie in Frankreich

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Bibliographic data

Metadata: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Monograph

Identifikator:
862226767
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-44950
Document type:
Monograph
Author:
Hochstetter, Franz http://d-nb.info/gnd/1018825304
Title:
Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (120 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
  • Title page
  • Contents
  • Zur Beachtung
  • Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
  • Zolltarif für die Einfuhr in Russland
  • Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen in Kraft gebliebenen Zirkulare des Zolldepartements, in welchen die Verzollung von Waren nach ihrem Stoff angeordnet wird
  • Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
  • Zolltarif für die Ausfuhr aus Russland
  • Verzeichnisse der Arzneimittel und Präparate, deren Einfuhr durch Entscheidungen des Kaiserl. Russischen Medizinalrates und des Veterinärkomitees erlaubt bezw. verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen starkwirkenden Mittel, zu deren Empfangnahme aus den russischen Zollämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind
  • Tabelle der Abzüge für die Tara bei Einfuhr- und Ausfuhrwaren
  • Einige Bestimmungen betreffend
  • Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial
  • Das Verhältnis zwischen den russischen und den metrischen Massen und Gewichten
  • Das russische Zollreglement
  • Deutsch-Russischer Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen
  • Alphabetisches Waren-Verzeichnis

Full text

70 
Nach einer den Zollämtern erteilten Instruktion ist: 
1) unter Chevreau im Sinne des Art. 55, P. 2, ge 
gerbtes Leder von jungen Böcken und Hammeln zu ver 
stehen; 2) das im Handel unter dem Namen „G emsleder“ 
vorkommende Fabrikat, das aus den Häuten wilder Berg 
ziegen hergestellt ist, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen, als 
nicht besonders genanntes kleines Leder, wenn es nach der 
Art seiner Bearbeitung nicht etwa unter eine der im P. 2 
genannten Sorten fällt. Ebenso ist nur aus „Chevreau“ an 
gefertigtes Damenschuhwerk nach Art. 57, P. 2, aus Gems 
leder angefertigtes dagegen, als nicht besonders genanntes, 
nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen (C. 92, Nr. 23 816). 
2. Saffian-, Glace-, Chevreau-, Chagrinleder; 
Häute jeder Art mit eingepressten Mustern; 
kleine lackierte Häute, für das Pud 22,50 R 
Vertragsgemäss: Häute, gegerbt: 
2. Saffian-, Glace-, Chevreau-, Chagrinleder; 
Häute jeder Art mit eingepressten Mustern; kleine 
lackierte Häute, für das Pud IS,— R 
Nach einer den Zollämtern erteilten Instruktion ist: 
1) unter Chevreau im Sinne des Art. 55, P. 2, ge 
gerbtes Leder von jungen Böcken und Hammeln zu ver 
stehen; 2) das im Handel unter dem Namen „Gemsleder“ 
vorkommende Fabrikat, das aus den Häuten wilder Berg 
ziegen hergestellt ist, nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen, als 
nicht besonders genanntes kleines Leder, wenn es nach der 
Art seiner Bearbeitung nicht etwa unter eine der im P. 2 
genannten Sorten fällt. Ebenso ist nur aus „Chevreau“ an 
gefertigtes Damenschuhwerk nach Art. 57, P. 2, aus Gems 
leder angefertigtes dagegen, als nicht besonders genanntes, 
nach P. 1 des Art. 55 zu verzollen (C. 92, Nr. 23 816). 
In Ergänzung des C. 92, Nr. 23 816, gibt das Zolldepar 
tement bekannt, dass laut vorsehriftsmässig bestätigter Ent 
scheidung der Tarifkommission vom 11. September 1907, 
Nr. 529, bei der Unterscheidung des Chevreauleders von 
ähnlich hergestelltem Schafleder folgende Besonderheiten 
der beiden Ledersorten zu beachten sind: Die Vorderseite 
des Chevreauleders zeigt jederzeit zweierlei Arten Poren: 
grössere, von den gelben Haaren, und kleinere, von den 
Flaumhaaren herrührend. Besonders bezeichnend ist der Um 
stand, dass diese Poren auf der Oberfläche des Chevreau 
leders in mehr oder weniger regelmässigen Reihen angeordnet 
sind, so dass die grossen Poren in wellenförmigen Linien mit 
den ebenfalls wellenförmigen Linien der kleinen Poren 
nahezu parallel laufen. Auf Schaffellen finden sich zuweilen 
nur Poren von ungefähr gleicher Grösse, und dann genügt dieses 
Kennzeichen allein, um eine Verwechselung mit Chevreau 
leder auszuschliessen; in anderen Fällen sind die Poren zwar 
von verschiedener Grösse, jedoch nicht in der regelmässigen 
Anordnung vorhanden, die für Chevreauleder charakteristisch 
ist, sondern in Form von Gruppen von Poren verschiedener 
Grösse, die ohne alle Regelmässigkeit über die Oberfläche 
verstreut sind. Die angeführte Besonderheit des Chevreau-
	        

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Zollhandbuch Für Die Ausfuhr Nach Rußland 1906-1917. Deutsch-Russischer Verein, 1912.
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