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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
875232663
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-2698
Document type:
Monograph
Title:
The law of friendly societies, and industrial and provident societies, with the acts, observations thereon, forms of rules etc., reports of leading cases at length, and a copious index
Place of publication:
with the acts, observations thereon, forms of rules etc., reports of leading cases at length, and a copious index$gTenth edition, revised and enlarged
Publisher:
Shaw and Sons
Year of publication:
1881
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 303 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

7. Kapitel. Errichtung und Grundlage des Arbeitsverhältnisses. 139 
Gewerbeordnung selbst manche, zum Teil weitgehende Beschränkung; 
die Haftpflicht- und Arbeiterversicherungsgesetzgebung und manche 
anderen Gesetze haben den Kreis der Beschränkungen noch vermehrt. 
Gleichwohl bleibt der Grundsatz der „freien Übereinkunft“ in Geltung, 
weil er nur dann, wenn, und nur insoweit, als die Gesetzgebung Be 
schränkungen vorsieht, Einengungen erleiden kann. 
Die gesetzlichen Beschränkungen finden sich in den Vorschriften 
des allgemeinen Bürgerlichen Rechts über den Dienst- und Arbeits 
vertrag, in den Gewerbeordnungen, den Arbeiterschutzgesetzen, weiter 
aber auch in den auf besondere Arbeitergruppen bezüglichen Gesetzen 
(Berggesetz, Seemannsordnung, Gesindeordnung). Im weiteren Verlauf 
dieser Darstellung wird darauf noch wiederholt zurückzukommen sein. 
An dieser Stelle handelt es sich nur um die Frage, welche Grundsätze 
für den Abschluß des Arbeitsvertrages gelten. 
Im allgemeinen beherrscht der Grundgedanke die ganze Regelung, 
daß der Arbeitgeber in der Wahl der Arbeiter, der Arbeitnehmer in 
der Wahl des Arbeitgebers rechtlich nicht beschränkt sein dürfe. 
Dieser Grundsatz erleidet einige Ausnahmen dadurch, daß die Arbeiter 
schutzgesetzgebung die Annahme bestimmter Gruppen von Personen 
untersagt. Hierzu gehören vor allem die Kinder. In allen Kultur 
staaten ist die Beschäftigung von Kindern unter einer bestimmten 
Altersgrenze entweder allgemein oder für bestimmte Berufsarten unter 
sagt. Die Altersgrenze ist u. a. in Belgien (für industrielle Unterneh 
mungen), in Österreich (für die regelmäßige gewerbliche Beschäftigung), 
seit 1901 auch in England (für Fabriken und Werkstätten) 12 Jahre, 
in Frankreich (für gewerbliche Unternehmungen) in der Regel 13 Jahre, 
in Österreich für Bergbau und Fabrikbetrieb 14 Jahre. In Deutschland 
dürfen nach der Gewerbeordnung (§ 135) Kinder unter 13 Jahren und 
Aveiter die noch volksschulpflichtigen Kinder über 13 Jahre nicht in Fa 
briken beschäftigt werden. Für sonstige gewerbliche Betriebe schreibt 
das Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 
30. März 1903 vor, daß für eine bestimmte Reihe von Beschäftigungs 
arten, deren Zahl der Bundesrat noch vermehren kann, ein Verbot der 
Beschäftigung von fremden und eigenen Kindern unter 13 und von noch 
schulpflichtigen Kindern über 13 Jahre besteht, und daß in anderen 
gewerblichen (aber nicht fabrikmäßigen) Beschäftigungsarten fremde 
Kinder unter 12 und eigene Kinder unter 10 Jahren nicht beschäftigt 
werden dürfen. Ferner verbietet die deutsche Seemannsordnung vom 
2. Juni 1902 (§ 7 Abs. 2) die Zulassung von Deutschen unter 14 Jahren 
zum Schiffsmannsdienste. Die Fälle des Beschäftigungsverbotes können 
durch den Bundesrat noch vermehrt werden. Er ist nach der Ge 
werbeordnung (§ 139 a) ermächtigt, die Verwendung von Arbeiterinnen 
und von jugendlichen Arbeitern für gewisse Fabrikationszweige, die
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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