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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I.Teil. Allegeines
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

342 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
er untersucht nur, welchen Wert 10000 Mark für jeden auf dem 
Markt, im Verkehr bedeuten, höchstens nimmt er einige hochwichtige, 
prägnante Momente in Betracht, wie Anzahl der Kinder, Gesund 
heitszustand, Zivilstand, Differenz von fundiertem und unfundiertem 
Einkommen usw. Außerdem gibt es aber auch viele Faktoren, deren 
Einfluß die Leistungsfähigkeit erhöht resp. vermindert. Dasselbe 
Einkommen bedeutet höchst verschiedene Steuerfähigkeit, wenn in 
dem einen Fall aus demselben alle Bedürfnisse befriedigt werden 
müssen, in dem anderen die Bedürfnisbefriedigung in natura un 
entgeltlich geschieht, so daß das Geldeinkommen vollständig frei 
zur Verfügung steht. Diese Momente beeinflussen auch die Ver 
wendung des Einkommens, Konsumtion und Kapitalbildung. Unter 
gegebenen Verhältnissen wird derselbe Betrag eine größere Steuer 
kraft repräsentieren, also bei der Konsumtion oder der Kapital 
bildung sich kräftiger geltend machen, also auf diesem Wege eine 
größere Steuerlast auf sich nehmen, natürlich immer vorausgesetzt, 
daß Gegenstände des dringendsten Lebensbedarfes nicht besteuert 
sind; würden ja sonst trotz der größeren Steuerlast die schwächeren 
Steuerkräfte gezwungen sein, auch einen großen Teil der Verzehrungs 
steuern auf sich zu nehmen. Andererseits kann es aber nicht be 
zweifelt werden, daß in dieser Beziehung, wie wir oben sahen, eine 
Steuererleichterung für die überlasteten Steuerkräfte nur dann zu 
erreichen ist, wenn sie einem gewissen Verbrauch oder Genuß ent 
sagen ; wollen sie sich dem nicht anbequemen , so werden sie 
natürlich gezwungen sein, auch von den indirekten Steuern einen 
entsprechenden Teil auf sich zu nehmen und die individualisierende 
Wirkung der indirekten Steuer wird unterbleiben; sie werden die 
Steuer ebenso tragen, wie die am schwersten belasteten Steuerkräfte. 
Aus jener Auffassung, daß die indirekte Steuer nur jenen Teil des 
Einkommens in Anspruch nehmen will, welcher der direkten Steuer 
entging, würde notwendigerweise folgen, daß sofern jemand den 
Beweis erbringen würde, daß er bei den direkten Steuern bereits 
im Maße seiner Leistungsfähigkeit besteuert wurde, von der Ver 
zehrungssteuer befreit werden müßte. 
Der Streit um die Verzehrungssteuer konnte deshalb zu keinem 
Resultate führen, denn die primäre Frage blieb unbeachtet: welche 
Gegenstände sind mit der Verzehrungssteuer belastet ? Wenn die 
Verzehrungssteuer die Objekte des ersten Lebensbedarfes belastet, 
dann kann dieselbe weder eine ausgleichende noch eine individua 
lisierende Wirkung haben, da diese Objekte jeder sich verschaffen 
muß und das Maß der Konsumtion ist nicht immer bedingt vom 
Einkommen und mit demselben im Verhältnis. Wenn jedoch nur
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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