Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. — Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

6. Die Reichsbank als deutsche Zentralbank. 
273 
55ioüat, Volkswirtschaftliches Lesebuch. 
18 
Wichtiger als dieser Zuwachs war für die Stellung der Reichsbank, daß sie 
alsbald ihre Filialen über ganz Deutschland ausdehnte. Wie stark außerhalb Preußens 
das Bedürfnis nach dem Anschluß an eine Zentralbank war, geht daraus hervor, daß 
bereits im Jahre 1875 aus diesen Gebieten, namentlich aus Sachsen, zahlreiche Wünsche 
an die Preußische Bank herantraten, Ivelche auf die Errichtung von Filialen bereits 
vor dem Inkrafttreten der neuen Bankverfassung gerichtet waren. Dasselbe Gesetz vom 
27. März 1875, das die Preußische Regierung zum Abschlüsse des Vertrages über die 
Abtretung der Reichsbank ermächtigte, erteilte auch der Preußischen Bank, welche bisher 
außerhalb Preußens nur in Elsaß-Lothringen und Bremen auf Grund besonderer 
Gesetze Zweiganstalten errichtet hatte, für die kurze Zeit, die sie noch als solche existierte, 
die ihr bisher nicht zustehende Befugnis, Zweiganstalten im ganzen Reich zu errichten, 
und von dieser Befugnis wurde sofort Gebrauch gemacht, nicht nur für Sachsen, 
sondern auch für Lessen, Baden, Braunschweig und Reuß ä. L. Rach dem 1. Januar 
1876 kam das gesamte übrige Deutschland hinzu. 
Von entscheidender Bedeutung für die Stellung der Reichsbank in der deutschen 
Bankverfassung ist jedoch der Llmstand, daß die Privatnotenbanken ihrer ganzen Geschäfts 
führung nach mehr und mehr aufgehört haben, einen bestimmenden Einfluß auf die 
Regelung des Geldverkehrs und auf die internationalen Beziehungen unseres Geld 
wesens zu üben. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben fiel mehr und mehr der 
Reichsbank zu. 
Die Reichsbank ist der letzte Rückhalt des inneren deutschen Geldverkehrs. Sie 
befriedigt jede Steigerung des an sie heranttetenden Geldbedarfs aus eigenen Mitteln 
durch eine Vermehrung ihrer Notenausgabe, auch wenn diese ihr steuerfreies Kontingent 
weit überschreitet, während sie auf der anderen Seite durch die Festsetzung ihres Diskont 
satzes den Geldbegehr reguliert und einer allzu starken Ausdehnung ihres Notenumlaufs 
cittgegenwirkt. Sie lehnt sich weder an andere Banken an, noch rediskontiert sie 
Wechsel wie die Privatnotenbanken, — um auf diese Weise ihre Anlage zu vermindern 
und ihre Bettiebsmittel durch Inanspruchnahme Dritter zu verstärken. 
Ebenso liegt die Überwachung der auswärtigen Beziehungen des deutschen Geld 
wesens ausschließlich in den Länden der Reichsbank. Sie ist bestrebt, einen ausreichenden 
Goldvorrat zu halten, aus welchem jederzeit der etwa vorhandene Überschuß unserer 
Verpflichtungen an das Ausland beglichen werden kann, ohne daß unsere Währung 
dadurch eine Erschütterung erfährt. Sic ist andererseits, infolge der Bestimmung des 
Bankgesetzes über den Goldankauf, diejenige Stelle, welcher das vom Auslande 
kommende Gold in erster Reihe zufließt. Sie übt schließlich durch die Festsetzung ihres 
Diskontsatzes, ebenso wie aus den inneren Kreditbegehr, so auch auf die internationalen 
Goldbewegungen, einen gewissen regulierenden Einfluß aus. Dies wurde von den 
Privatnotenbanken bereits im Jahre 1887 auch formell anerkannt durch Abschluß einer 
Vereinbarung, mittels welcher sie sich verpflichteten, nicht unter dem Satze der Reichs 
bank zu diskontieren/) sobald diese einen drohenden Goldabfluß signalisiert. 
*) vcrgl. jetzt Art. 7 der Banknovelle vom 7. Ju»i
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.