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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

9. Das Eisenbahnwesen. 
479 
haben. In der Tat wird das Wort Board of Trade zuweilen zur Bezeichnung von 
Körperschaften gebraucht, die eine Art Kreditversicherung der einzelnen Mitglieder 
betreiben. Allein dieser Sprachgebrauch ist keineswegs allgemein-amerikanisch. Es 
gibt eine Reihe von Orten, an denen das Wort Board ok Trade die amtlich korrekte 
Bezeichnung für das ist, was man in New Pork unter Chamber of Commerce 
versteht. In Chicago gibt es für die Wahrnehmung der allgemeinen Kandelsinteressen 
nur ein Board of Trade; aber das Gebäude, indem es sich befindet, heißt Chamber 
of Commerce Building. And in Cincinnati, wo sich ein Board of Trade Company 
in der Tat für Zwecke nach Art der Kreditversicherung für ihre ca. 100 Members 
(b. h. Aktionäre) gebildet hat, wurde mir dies in den Kreisen der Landelskammer sogar 
als eine „misapplication of the title“ bezeichnet. In Philadelphia nennt sich die 
hochangesehene dortige Handelsvertretung nicht nur selbst Board of Trade, sondern 
hat diese ihre Bezeichnung auch auf den amerikanischen Kandelstag übertragen, während 
einer Vereinigung für mehr örtliche Interessen der Name Trade8 League beigelegt 
ist. Andererseits nennen sich in kleinen Städten jene Körperschaften, die sich auf rein 
örtliche Interessen beschränken, ebenfalls Chamber of Commerce. Solche Habe ich 
in Albany und in Wilmington N. C. kennen gelernt. An den: letztgenannten Orte 
findet sich daneben ein Board of Trade, für welches im wesentlichen keine anderen 
Aufgaben bestehen als die lokalen, die auch die Kandelskammer bereits wahrnimmt. 
Gleichwohl besteht an diesem mittleren Platze zwischen den beiden Körperschaften ein 
ebenso gutes Einvernehmen wie an großen Orten, an denen sich übrigens nicht selten 
neben einer Chamber of Commerce oder einem Board of Trade (oder gar beiden) 
noch eine Merchants’ Association gebildet Hat. Die Amerikaner betrachten diese 
Vielgestaltigkeit des Korporativnslebens als einen wesentlichen Vorzug, der es jeder 
Interessengruppe, die an der einen Stelle sich zu kurz gekommen glaubt, ermögliche, 
sich an einer andern zur Geltung zu bringen, die auch gegenüber schnell wechselnden 
Zeitverhältnissen eine stärkere Modulationsfähigkeit der Vertretungsorgane bewirke. Von 
der Vertretung der allgemeinen Kandelsinteressen (z. B. aus Anlaß eines Kandels- 
vertrages) führt eine ununterbrochene Kette von Übergängen zu solchen Interessen, die 
teils allgemein, teils örtlich sind (wie z. B. Kafen- und Straßenanlagen), und zu 
solchen, die so rein lokaler und persönlicher Art sind, daß man sie bei uns überhaupt 
nicht mehr zu den Aufgaben einer Kandelsvertretung rechnen würde, wie z. B. die 
Merchants’ and Manufacturers’ Association in Cincinnati die Propaganda zur 
Anlockung von Engros-Käufern soweit treibt, daß sie Leuten, die zu Einkaufszwecken 
in die Stadt kommen, die Reisekosten aus der Vereinskasse ersetzt. 
9. Das Eisenbahnwesen. 
Von P. Meesmann. 
Rteesmaiin, Bericht über meine Reife nach den vereinigten Staaten von Nordamerika. 
September — 2. November Mainz, tdvs.) S. s—8. 
Die amerikanischen Eisenbahnen befinden sich ausschließlich im Besitz von Privat 
gesellschaften. Durch die Konkurrenz dieser Gesellschaften sind für das Publikum viel 
fach große Vorteile erwachsen, sowohl im Tarifwesen als auch in der Beförderungsart 
und den Beförderungseinrichtungen. Was zunächst den Güterverkehr betrifft, so 
genießen die Amerikaner bekanntlich im allgenieinen die billigsten Frachtsätze für Roh 
stoffe. Die Güterwagen sind durchgängig weit größer wie in Deutschland, meistens
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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