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Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

Monograph

Identifikator:
882983431
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-8032
Document type:
Monograph
Title:
Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (86 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Der Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlandes, Sitz Hamburg
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • Deutscher Verband Kaufmännischer Vereine
  • Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband Hamburg
  • Kaufmännischer Verband für weibliche Angestellte, Berlin
  • Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig
  • Verband kathol. kaufmänn. Vereinigungen Deutschlands (Essen)
  • Verein der deutschen Kaufleute, Berlin
  • Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein) in Hamburg
  • Der Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlandes, Sitz Hamburg

Full text

85 
575 
decken, daß nicht nur auf die Sonntagsarbeit, resp. das Offen 
halten der Läden an Sonntagen, sondern sogar auf das längere 
Offenhalten der Verkaufsstellen an den Sonnabenden verzichtet 
werden kann. Die Einführung der völligen Sonntagsruhe im 
Kleinhandel würde auch nach dieser Richtung hin erzieherisch 
wirken und den Anstoß dazu geben, daß die Lohnzahlung allge 
mein an mittleren Wochentagen erfolgt. Es ist übrigens bekannt, 
daß eine ganze Anzahl privatkapitalistischer Betriebe im Klein 
handel bereits Sonntags geschlossen halten. So haben die zwei 
größten Warenhäuser Münchens, H. Tietz und Oberpo llinger, 
mit einem nach Hunderten zählenden Personal an allen Sonn- 
und Feiertagen geschlossen, obwohl gerade die Warenhäuser auf 
die Massen der Konsumenten angewiesen sind. Es ist also falsch, 
wenn die Rücksichtnahme aus die Konsumenten gegen die völlige 
Sonntagsruhe oder gegen eine Einschränkung der Sonntagsarbeit 
resp. der Ladenzeit geltend gemacht wird. Wenn heute, obgleich 
die Konkurrenz geöffnet hat, einzelne Betriebe an Sonntagen ge 
schlossen halten, so müssen diese Betriebe eine Einbuße durch die 
freiwillige Sonntagsruhe wohl nicht erleiden. Bei Einführung 
völliger Sonntagsruhe für alle Betriebe im Kleinhandel würde 
selbstverständlich eine Schädigung einzelner gänzlich ausgeschlossen 
sein. Ein Rückgang des Konsums durch die völlige Sonntags 
ruhe ist nicht zu erwarten, denn es würde dadurch nicht weniger 
gebraucht, als sonst, der Konsum würde nur an den Wochentagen 
gedeckt werden. Es dürfte sich höchstens um eine Verschiebung 
des Konsums in Lebensbedürfnissen handeln, die sich aber bald 
wieder ausgleichen würde. Um alle diese Bedenken zu zerstreuen, 
um die Konsumenten, wie die Ladeninhaber allmählich an die 
völlige Sonntagsruhe zu gewöhnen, wäre event, ein Übergangs 
stadium zu empfehlen, während dessen 'der Verkauf von Lebens 
mitteln an Sonntagen an höchstens 3 Stunden erfolgen darf, die 
aber nicht geteilt sein und nicht über 10 Uhr vormittags hinaus 
sich erstrecken dürfen. Das Endziel muß aber die Beseitigung 
jeder Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe sein. Das erheischt die 
Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und das Familien
	        

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Acht Gutachten Über Die Sonntagsruhe Im Handelsgewerbe. Verlag von Gustav Fischer, 1905.
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