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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
890236992
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-15675
Document type:
Monograph
Author:
Wehberg, Heinrich http://d-nb.info/gnd/1054450218
Title:
Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XIII,170 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 1891
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

Für das Stickstoffwerk in Toulouse, welches dem autonomen Office de V Azote untersteht, werden 
außer dem in der Hauptübersicht!) angeführten Staatsvorschuß für Investierungszwecke in Höhe von 
30 Millionen fr., der den Bearbeitungsgrundsätzen gemäß außerhalb des Aufarbeitungsschemas steht, in 
den zugrunde gelegten Etats keine Ausgaben ausgewiesen. 
Ebenso fehlen nähere Angaben über die Einnahmen und Ausgaben der ehemals deutschen elektrolytischen 
Fabrik in Metz, die im Kapitel »Wirtschaft« unter »Private Luftfahrt«2) Erwähnung fand. 
IV. Belgien®). 
Die Ausgaben für die staatlichen Erwerbsbetriebe Belgiens (Post, Eisenbahn, Druckerei, Elektrizitäts- 
versorgung und Marine) waren in dem Etatjahr 1913 mit dem Hauptbudget vollkommen verschmolzen. 
Für sämtliche Betriebsverwaltungen bestand eine Zentralverwaltung, deren Kosten im Jahre 1913 in 
dem Etat nicht auf die einzelnen Betriebsverwaltungen verteilt waren und nach den vorhandenen 
Unterlagen auch in der Aufarbeitung nicht aufgeteilt werden konnten. Sie sind unter den allgemeinen 
Ausgaben für die Betriebsverwaltungen aufgeführt worden. Eine ganz ähnliche Stellung nehmen die 
Kosten für das Office de l’Electrieit& (staatliche Elektrizitätserzeugung und -verteilung) ein. Auch diese 
hätten, streng genommen, auf die einzelnen von dem staatlichen Elektrizitätsamt ausschließlich mit 
Strom versorgten Staatsbetriebe bzw. -verwaltungen verteilt werden müssen. 
Für die Staatsforsten sind im belgischen Etat Einnahmen nicht festzustellen. Domänen im Sinne 
dieses Kapitels, d. h. landwirtschaftliche Güter mit Erwerbscharakter, gibt es in Belgien, soweit aus dem 
Etat ersichtlich ist, nicht. 
Im Gegensatz zu 1913 erscheinen 1925 die Kosten der staatlichen Erwerbsbetriebe mit Ausnahme 
der Staatsforsten nicht im Hauptetat, sondern werden gesondert mit eigener Einnahme- und Ausgabe- 
rechnung aufgeführt. Im Etat für 1925 ist die belgische Eisenbahn völlig von den übrigen Betriebs- 
verwaltungen losgelöst. Das frühere Ministere des Chemins de Fer, Postes, Telegraphes et de la Marine 
führt seitdem die Bezeichnung Ministere des Postes, Telegraphes et de 1a Marine. 
Der Voranschlag für die Eisenbahn konnte nicht beschafft werden. Lediglich die Gesamtziffern 
des Budgetvoranschlages lagen vor. Es mußten daher für die Eisenbahn im Gegensatz zu den 
übrigen staatlichen Erwerbsbetrieben die Zahlen des von der Kammer bereits bewilligten Etats ver- 
arbeitet werden. 
Die Betriebsergebnisse der belgischen Staatseisenbahn haben sich in der Nachkriegszeit immer mehr 
verschlechtert. Dadurch lebten die Bestrebungen, durch Überführung in eine private Gesellschaftsform 
die belgische Staatseisenbahn zu sanieren und die Staatsfinanzen zu entlasten, von neuem, auf. Der Plan, 
die belgische Staatseisenbahn zu »privatisieren«, bestand schon in der Vorkriegszeit. Im Jahre 1912 
wurde ein besonderer Ausschuß mit der Ausarbeitung eines Kommerzialisierungsplanes beauftragt. Bald 
nach Kriegsschluß veröffentlichte das /nstitut Solvay ein umfangreiches Projekt, in welchem die 
Loslösung der belgischen Staatseisenbahn von dem Staatshaushalt und ihre Privatisierung vor- 
gesehen war*). Verschiedene Versuche, die damaligen Vorschläge zu verwirklichen, scheiterten an dem 
Widerstand der Parlamente. 1924 nahm die Kammer einen Gesetzentwurf an, jedoch wurde dieser im 
Senate abgelehnt und. kam infolgedessen nicht zur Durchführung. Erst am 23. Juli 1926 wurde ein 
Gesetz erlassen”), das die Entstaatlichung der belgischen Eisenbahn und die Gründung der Socı&t6 
Nationale des Chemins de Fer Belges vorsah. Diese Gesellschaft hat für 75 Jahre das Recht, das staatliche 
Eisenbahnnetz in eigener Regie zu bewirtschaften. Sie hat ein Stammkapital von 11 Milliarden fr., das 
sich zusammensetzt aus: 
10 Millionen Stammaktien mit einem Nennwerte von je 100 fr. ....... = 1ı Milliarden fr. und 
20 Millionen Vorzugsaktien » 0 10 
1) 8. 897. 
?) 8. 384. 
3) Während der D i i icht 4 5 ; : . 
Fı er A Service de Piece, Marine, Poste, TC am Ob TOR BE DEE a dene 006 Maar 
Prösent6s aux Chambres Legislatives par M. le Ministre des Chemins de Fer, Marine, Postes, Telegraphes, T&l6phones et Aeronautique, 
Lüttich (Imprimeries Nationales des Militaires Mutiles et des Invalides de la Guerre) 1926; der Bericht konnte daher nicht mehr ver- 
arbeitet werden. 
*) Vgl. L’ Autonomie des Chemins de Fer-de Etat Belge, a. a. 0. 
5) Moniteur Belge Nr. 205 vom 24. Juli 1926. 
402
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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