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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

142 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling. 
schwierig ist und so besondere betriebstechnische Kenntnisse bedingt wie andere Er 
werbszweige auch. 
Wie wird nun heute der junge Kaufmann für den offenbar schwerer ge 
wordenen Beruf vorgebildet? 
Es liegen mir hier zwei kleine Untersuchungen vor, die eine aus Frankfurt a. M-, 
die andere aus Braunschweig, die einige bemerkenswerte Tatsachen offenbaren. 
In Frankfurt ist nach dieser Enquete eine Lehrzeit von 3 Jahren bei 62 % der 
befragten Lehrlinge zu konstatieren, 15 % machen eine solche von 2% Jahren und 
23 % eine solche von 2 Jahren durch. Die Unterweisung geschieht in der Weise, 
daß die Lehrlinge in kleineren Geschäften durch die Angestellten, in größeren Ge 
schäften durch die älteren Lehrlinge und nur in ganz seltenen Fällen durch den 
Lehrherrn unterwiesen werden. Bei 50 % bestanden die Arbeiten im ersten Lehr 
jahre im Öffnen und Schließen des Geschäftes, im Aufräumen, Abstäuben, in Boten 
gängen und vielleicht noch im Kopieren und ähnlichen untergeordneten Arbeiten. 
Erst im dritten Jahre, bei besseren Geschäften auch schon im zweiten Jahre, kam 
etwas Korrespondenz und Buchhaltung hinzu; einige Lehrlinge wurden sogar mit 
dem Kassen- und Wechselwesen bekannt gemacht. 
Bei einer Erhebung, die wir in Braunschweig anstellten, und die sich auf 
90 Lehrlinge erstreckte, stellte es sich heraus, daß nicht weniger als 26 von diesen 90 
während der Lehrzeit überhaupt nicht zu schriftlichen Arbeiten gekommen waren; 
ihre Tätigkeit beschränkte sich auf niedere Arbeiten im Kontor und Lager und auf 
Verkaufstätigkeit. Eine derartige Ausbildung, auf 3 Jahre verteilt, kann nicht gerade 
rationell genannt werden, und unsere jungen Kaufleute können nach Absolvierung 
einer solchen Lehrzeit den Funktionen eines Gehülfen unmöglich gerecht werden. 
Man fragt nun: Wie finden sich die Lehrlinge später zurecht, welche so mangel 
haft ausgebildet sind? 
Es ist dies jedenfalls keine einfache Sache für sie; das beweist die Tatsache, 
daß die jungen Gehülfen gewöhnlich nicht längere Zeit an einem Platze ausharren, 
sondern verhältnismäßig recht häufig wechseln. Sie müssen eben, was sie als Lehr 
linge nicht gelernt haben, als Gehülfen sich aneignen. Daß der Prinzipal an einem 
solchen unzureichenden Gehülfen nicht die erhoffte Stütze findet, ist natürlich, und 
so sind denn auch die Klagen über die Vorbildung der jungen Kaufleute allgemein 
sehr lebhaft. 
Ich habe in den übrigen Ländern Umschau gehalten, um festzustellen, wie man 
dort die praktische Ausbildung des jungen Kaufmanns eingerichtet hat. Um einen 
Vergleich zu haben, beschränkte ich mich auf die Kategorie, welche numerisch die 
größte ist, nämlich auf die im Kolonialwarenhandel tätigen jungen Leute. 
Ich fand, daß die Ausbildung des österreichischen jungen Kaufmanns der 
unfrigen ziemlich ähnlich ist, d. h. man hat dort eine bestimmte Lehrzeit von etwa 
3—4 Jahren auf Grund eines Lehrvertrages. In Frankreich gibt es keine eigentlichen 
Lehrlinge. Es besteht kein Vertrag, der junge Mann wird einfach in einem Hand 
lungshause untergebracht, wo er sich allmählich die nötigen Kenntnisse erwirbt. Das 
selbe gilt von Belgien, wo man mehr Volontäre anstellt, die ohne Entgelt arbeiten 
und in einem freieren Verhältnis zum Lehrherrn stehen. In England werden die 
meisten jungen Leute mit einem Anfangsgehalt angestellt und avancieren nach ihren 
Leistungen. Eine bestimmte Lehrzeit wird nicht ausgemacht. Ähnlich liegen die 
Verhältnisse in Italien. In Rußland hat jedes Geschäft mehrere Lehrlinge, die 
eine Lehrzeit von gewöhnlich 4, zuweilen auch 5 Jahren durchzumachen haben. In 
Schweden erfolgt die Ausbildung analog der unfrigen in einer Lehrzeit von 2—3 
Jahren. Dieselbe ist indes besser geregelt. In Norwegen kennt man den Lehrling 
im deutschen Sinne nicht. Es werden junge Leute zu Erledigung untergeordneter
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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