Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Monograph

Identifikator:
893136298
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77125
Document type:
Monograph
Author:
Preisigke, Friedrich http://d-nb.info/gnd/116281871
Title:
Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens
Place of publication:
Strassburg im Elsass
Publisher:
Verlag von Schlesier & Schweikhardt
Year of publication:
1910
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 575 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
  • Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)
  • Title page
  • Contents
  • Dritter Titel. Miete. Pacht / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierter Titel. Leihe / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfter Titel. Darlehen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechster Titel. Dienstvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Siebenter Titel. Werkvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Achter Titel. Mäklervertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Neunter Titel. Auslobung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zehnter Titel. Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Elfter Titel. Geschäftsführung ohne Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Zwölfter Titel. Verwahrung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Dreizehnter Titel. Einbringung von Sachen bei Gastwirten / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Vierzehnter Titel. Gesellschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfzehnter Titel. Gemeinschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechzehnter Titel. Leibrente/ Erläutert von Dr.Th. Engelmann
  • Siebzehnter Titel. Spiel. Wette / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Achtzehnter Titel. Bürgschaft / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Neunzehnter Titel. Vergleich / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zwanziger Titel. Schuldversprechen. Schuldanerkenntnis / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Einundzwanzigster Titel. Anweisung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zweiundzwanzigster Titel. Schuldverschreibung auf den Inhaber / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Dreiundzwanzigster Titel. Vorlegung von Sachen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierundzwanzigster Titel. Ungerechtfertigte Bereicherung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Fünfundzwanzigster Titel. Unerlaubte Handlungen / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Index

Full text

116 
Anlegung der Reservekonten. 
nung gefordert. Der Reservefonds bildet keine selbständige 
Vermögensmasse und gehört in die B. 
Ein speziell gedeckter, in Wertpapieren angelegter Re 
servefonds unterscheidet sich von einem nicht besonders ge 
deckten, nur „rechnungsmäßigen“ Reservekonto dadurch, daß 
im Falle einer Verwendung des Reservefonds die als Eigentum 
oder Anlage des Reservefonds bezeichneten Aktiva realisiert 
werden müssen, während bei dem nicht besonders gedeckten 
Reservekonto es der Verwaltung überlassen bleibt, welche Ak 
tiva sie flüssig machen will. Der angelegte Reservefonds bindet 
ein bestimmtes Aktivum, wenn sich die Verwaltungsorgane diese 
Selbstbeschränkung auferlegen oder die Vermögensgegenstände 
des Reservefonds abgesondert verwaltet werden. Die Realisier 
barkeit eines nicht besonders angelegten Reservekontos ist häufig 
schwieriger, die Reellität ist die gleiche wie die eines speziell 
gedeckten, sofern die Aktiva richtig bewertet und die Schulden 
vollständig in der B. aufgezählt sind. 
In einzelnen Fällen ist für bestimmte freiwillige Ausgaben 
reserven das Vorhandensein leicht greifbarer Mittel wünschens 
wert. Wo die Rücklage für bestimmte Zwecke leicht realisierbar 
sein soll, da ist die Anlegung vorteilhaft. So werden beispiels 
weise Aufwandswirtschaften für zukünftige Ausgaben liquide 
Mittel ansammeln, indem sie für die Beträge der Rücklagen 
Wertpapiere anschaffen. Pensionsfonds und Arbeiterunter 
stützungsfonds, kurz, alle Wohlfahrtsfonds der Industrieunter' 
nehmungen und die echten Erneuerungsfonds werden zweck 
mäßig angelegt. Ähnlich liegen die Verhältnisse, wenn ein der 
Abschreibung entsprechender Betrag „angelegt“ wird. Dieser 
Fall ist dem Raucher zu vergleichen, der eine Kiste Zigarren 
kauft, bei der Entnahme einer Zigarre deren Kaufpreis hinein 
legt und mit dem Verbrauch des letzten Stückes den vollen 
Anschaffungspreis der Zigarren vorfindet. Kleinbahnen und 
Privatanschlußbahnen müssen % des Bestandes des ErneuerungS' 
fonds und des Spezialreservefonds in preußischen Staats- oder 
Reichsanleihen anlegen (Reichsanzeiger vom 23. Sept. 1910) 1 )• 
Vgl. Reisch-Kreibig, Bilanz und Steuer, II. Bd. S. 251 ff. (österr. Spar 
kassen). Das deutsche Versicherungsgesetz und das österr. Versicherungs- 
Regulativ enthalten Bestimmungen über die Anlegung derPrämien-Reserveh-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Girowesen Im Griechischen Ägypten, Enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat Mit Einschluss Des Archivwesens. Verlag von Schlesier & Schweikhardt, 1910.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.