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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
897012496
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-11642
Document type:
Monograph
Author:
Madelung, Ernst http://d-nb.info/gnd/116654805
Title:
Die Entwicklung der deutschen Portland-Zement-Industrie ...
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (99 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die deutsche Portland-Zementindustrie in ihrem Verhältnisse zum Auslande
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

310 
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
durchaus ungleich und erfordern deshalb auch verschiedene Mittel. Aus 
diesem Grunde ist es verkehrt, Länder, die einen anderen Weg gehen als 
z. B. Neuseeland, lediglich deshalb ohne weiteres als rückständig in sozial 
politischer Beziehung hinzustellen, zumal es an ungünstigen Erfahrungen 
mit dem dortigen System durchaus nicht fehlt. Im übrigen ist in Australien 
für manches der Zwang als angemessen angesehen worden, was anderswo 
nach Lage aller Verhältnisse auch ohne Zwang zweckmäßig zu ordnen 
ist, und umgekehrt. Es ist deshalb stets reine Tatfrage, wie ein be 
stimmtes Land Vorgehen soll. Überdies ist in vielen Ländern das 
Einigungs- und Schiedsverfahren erst seit kurzer Zeit geordnet, sodaß 
die bisherigen Erfahrungen ein sicheres Urteil noch nicht ermöglichen. 
Wie man aber auch über die Einzelheiten denken mag, eins darf schon 
jetzt als zweifellos gelten, nämlich, daß ein gut geordnetes und wirk 
sames Einigungsverfahren, namentlich wenn es vor dem Ausbruch 
eines eigentlichen Kampfes eingreifen kann, eine der Gesamtheit zu 
trägliche vorbeugende Tätigkeit auszuüben und damit die Arbeitskämpfe 
zwar nicht zu beseitigen, wohl aber seltener zu machen vermag. Es 
ist deshalb auch völlig berechtigt, daß dieser Frage allenthalben be 
sondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. 
Die Einigungsämter und Schiedsgerichte sind das am meisten Inter 
esse erregende Vorbeugungsmitttel gegen Ausstände und Aussperrungen. 
Daß im übrigen alle diejenigen Maßregeln der Gesetzgebung, Ver 
waltung und Privaten, die auf die Abstellung unzweifelhafter Miß 
stände in der Lage der Arbeiter und auf Beseitigung berechtigten 
Grundes zur Unzufriedenheit abzielen, auch bis zu gewissem Grade 
den Arbeitsstreitigkeiten Vorbeugen, versteht sich von selbst. Nur ist 
nicht zu übersehen, daß die Ansichten darüber, was als Mißstand und 
als berechtigter Grund zur Klage gelten muß, sehr verschieden 
sind und mangels eines von allen Seiten anerkannten objektiven 
Maßstabes niemals ganz zusammenstimmen werden. Zu beseitigen 
sind mithin Ausstände und Aussperrungen überhaupt nicht. Daß 
sie im Verhältnis seltener werden, als sie es in den letzten Jahr 
zehnten waren, liegt aber durchaus im Bereich der Möglichkeit und 
muß deshalb auch ernsthaft angestrebt werden. 
Den Arbeitskämpfen sucht man aber nicht nur vorzubeugen, 
sondern auch eine Abwehr oder Beschränkung ihrer nachteiligen Wir 
kungen entgegenzustellen. Als ein Mittel zu diesem letzteren Zwecke 
ist in der neuesten Zeit häufig die Einfügung einer Klausel in die 
Lieferungsverträge verwendet worden, die dem Arbeitskampf die Wir 
kung einer höheren Gewalt beilegt, also dem Lieferungspflichtigen 
für den Fall eines solchen Kampfes einen Lieferungsaufschub und Be 
freiung von den sonst drohenden Konventionalstrafen für nicht recht 
zeitige Lieferung verschafft. Auch in Deutschland sind diese „Streik
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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