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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
898983401
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-14637
Document type:
Monograph
Author:
Stern, Bruno http://d-nb.info/gnd/124543715
Title:
Das Konkursverfahren
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 160 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

45 
gleichen Schritt hält, so werden durch diese Gestaltung der 
Dinge die in Rede stehenden wirtschaftlichen Existenzen dem 
Untergang überliefert. Es ist nun aber nicht anzunehmen, 
daß der Gesetzgeber dem einfach zustimmen könnte. 
Bleibt es demnach bei dein jetzigen Steuersätze, so bleibt es 
auch bei der jetzigen Ubergangsabgabe. Erhöht sich der 
Steuersatz, so sollte die Übergangsabgabe gleichen Schritt 
halten. 
Von der Vermahlungssteuer könnte mau absehen. 
Sollte sie aber allgemein bestimmt werden, so 
müßte wenigstens den mittleren Betrieben, die sich 
bis zu einem Malzverbrauch von 12 000 Ztr. er 
strecken, Rechnung getragen werden. Die Vermahlungs 
steuer wird sich nach und nach ganz von selbst 
einführen. Jede Neuanlage, jede größere bauliche Ver 
änderung wird ihr Rechnung tragen. Es würde durch obige 
Erweiterung für den mittleren Betrieb eine Übergangszeit 
eintreten, welche die spätere Ausdehnung dieser Bestimmung 
vorbereiten, die Härte der sofortigen Anordnung aber ver 
meiden würde. 
Tritt die vorgeschlagene oder eine nur irgendwie drückende 
Mehrbelastung durch Steuer ein, so wird sie für das Publikum 
die Erhöhung der Schankpreise des Bieres, und zwar über 
den Steuerbetrag hinaus, zur Folge haben. Die Brauerei 
kann die Steuer nicht tragen. Sie wird vielleicht für einige 
Zeit den Kampf unter sich zu führen haben. Nach kurzer Zeit 
wird er beendet sein. Die vorgeschlagene Steuer übersteigt 
für die gesamte Aktienbrauerei Norddeutschlands den Betrag 
der gezahlten Dividende um 1 470 000 Mk. Das kann 
doch unmöglich für längere Zeit aus eigener Kraft ertragen 
werden. 
Auch die Wirte können die Last nicht tragen. Der 
Gedanke, daß dies möglich sei, ist uns hier nicht für einen 
Augenblick gekommen. Daß der Einzelverkäufer dabei aus 
Bruchteilen eines Pfennigs einen ganzen Pfennig inacht, ist 
nicht zu vermeiden. 
Es ist dies auch gerechtfertigt. Durch Verteuerung des 
Bieres wird sich der Umsatz mindern. Wodurch sonst soll der 
Wirt Ersatz finden? An dem derzeitigen Einkommen darf 
nichts gekürzt werden, daS ist schon bescheiden genug. Be 
spricht man den Rückgang des Bierkonsums, so ist dabei auch 
immer wieder zu betonen, daß hierdurch die Schnapspest 
wesentlich gefördert wird. Das Surrogatverbot könnte dies 
nur zunr allerkleinsten, zu einem kaum merklichen'Teil aus 
gleichen. 
Wie soll nun aber der Arbeiter, der kleine Hand 
werker, der weniger Bemittelte die Brausteuer tragen?
	        

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The Model Stock Plan. McGraw-Hill Book Company, 1930.
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