V. Abschnitt.
Die Abschreibungen.
Literatur: Leitner, Grundriß der Buchführung und Bilanzkunde. 1. Bd.
S. 211 f. 2. Bd. S. 61 ff. (Berlin 1919). Langhaus, Die Privatfeuerassekuranz
und das Reicksversicherungsgesetz. Leipzig 1900. Derselbe, In den
Annalen des Deutschen Keiehes, 1903. S. 923f. Müller, Brandschadenregulierung
durch Sachverständige. Jena 1907. Blum, In den Annalen des Deutschen
Beiches, 1913. S. 32 f. Prange, Die Theorie des Versicherungswertes
in der Feuerversicherung. II. Teil. 1. Buch (Die Ermittlung des Versicherungswertes
von Baulichkeiten). Jena 1902. 2. Buch (Die Ermittlung des Versicherungswertes
von Waren) und 3. Buch (Ermittlung des Versicherungswertes von
beweglichen Ertrags- und Gebrauchsgegenständen [Maschinen, Geräte und häusliches
Mobiliar]. Jena 1907. Schiff, Die Wertminderung an Betriebsanlagen
in wirtschaftlicher, rechtlicher und rechnerischer Beziehung. Berlin 1909. Fischer,
Bilanzwerte, was sie sind und was sie nicht sind. Leipzig 1905. S. 55 ff. In
den Werken über Bilanzwesen von Simon (Berlin 1905), Relim (München 1903).
Passow (Leipzig 1910). Dickmann, Kgl. Rentmeister in Krone, Die Berechnung
der Abschreibungen für Substanzverringerung etc. 1902 (Selbstverlag);
Schatz, in der Zeitschr. für Handelswissenschaft und Handelspraxis 1909;
Schmalenbach, in der Zeitschr. für handelswissenschaftliche Forschung.
2. Jahrg. S. 81 f. Entscheidungen des Kgl. Preußischen Oberverwaltungsgerichts
in Staatssteuersachen, Berlin 1893 ff.; Dicksee, Depreciation, reserves
and reserve funds. 2. Aufl. London 1907; Lemaire, Des amortissements et
des reserves dans les societies industrielles. Liege 1907; Kopf, Du calcul de
l’amortissement dans les entreprises industrielles. Paris 1904.
Übersicht.
1. Offene und geheime (verschleierte, interne) Abschreibungen.
2. a) Regelmäßige, ordentliche, jährliche Abschreibungen, und zwar
notwendige und freiwillige (übermäßige), dann gleichmäßige
und ungleichmäßige Abschreibungen.
b) Außerordentliche einmalige Abschreibungen, und zwar notwendige
und freiwillige, d. s. übermäßige Abschreibungen.
3. Die regelmäßigen Abschreibungen erfolgen a) vom Anschaffungsoder
Neuwert, b) vom Buchwert (Saldoabschreibung), c) in Quoten
der Produktion oder mit Rücksicht auf den Beschäftigungsgrad,
d) in Quoten des erzielten Gewinnes oder e) durch Inventurbewertung
der Bestände und sind demnach f) gleichbleibend, g) fallend,
h) steigend oder i) unregelmäßig.
4. Die Abschreibungsprozente berücksichtigen Zinsen auf die Abschreibungsbeträge
oder nicht.