(Erstes Kapitel.
Einführung.
I. Begriff und Entwicklung der Konsumgenossenschaft.
Die Konsumgenossenschaft, auch Konsumverein
genannt, ist eine Genossenschaft, die die vorteilhaf
teste Beschaffung des persönlichen und des Hauswirt-
schastsbedarfs ihrer Mitglieder erstrebt.
Zur Erläuterung diene folgendes: Das Wort „Beschaffung"
mußte angewandt werden, weil die Konsumgenossenschaft nicht nur
kauft, sondern auch herstellt. Von „gemeinschaftlichem Einkauf"
allein, wie gelegentlich definiert wird/) kann also keine Rede sein.
„Vorteilhafteste Beschaffung" ist gesagt, weil die Ware
nicht nur billig, sondern in jeder Beziehung vorteilhaft, also
auch hygienisch usw. einwandfrei sein soll. Dieser letzte Zweck gewinnt
sogar an Bedeutung gegenüber dem ersten, da der von den Konsum
vereinen ausgeübte Druck auch im Privathandel ein Sinken der
Profitrate und eine Herabminderung der Unkosten hervorgerufen hat,
sodaß die Preisdifferenzen zwischen Konsumgenossenschaft und Er
werbsgeschäft nicht mehr so auffällig groß sind wie früher. Es ist
deshalb nicht richtig, einfach als Zwecksetzung „die Verbilligung"^) zu
nennen, wie es an anderer Stelle geschieht.
„Hauswirtschaftsbedarf". Dieses Wort ist im weitesten
Sinne gemeint. Es umfaßt nicht nur unmittelbare Konsum
tionsgüter, sondern auch solche Güter, die der Produktion dienen,
wie Sämereien, Futtermittel usw., sofern die damit erzeugten Produkte
innerhalb derselben Hauswirtschaft wieder verbraucht werden. Dienen
sie dagegen letzten Endes zu Erwerbszwecken, so gehört ihre Ver
mittlung nicht mehr zu den Funktionen der Konsumgenossenschaft.
1) Handw. der Staatsw. III. Aufl. 6. Bd. S. 151. Ferner Z 1 Ziff. 5
des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
2) Das Konsumvereinswesen in Deutschland von Wilhelm Tils in
Schmollers Jahrbuch, 37. Jahrg. (1913) 4. Heft S. 215.