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Ein weiterer Punkt, der durch die Tarifverträge erreicht wurde,
ist die Bezahlung der U e b e r st u n d e n. Ueberstunden sollen nur in
Ausnahmefällen gemacht werden, z. B. bei Inventuren.
Ferien werden in der Regel sechs bis zwölf Arbeitstage je
nach dem Dienstalter unter Fortzahlung des Gehalts gewährt. Auch
darin sind die Konsumvereine vorbildlich gegenüber den Privatgeschäf
ten, wo sich das Verkaufspersonal in sehr vielen Fällen noch mit
einigen Tagen zufrieden geben muß, sofern überhaupt Ferien gegeben
werden.
Wie ich schon bei den Lagerhaltertarifen erwähnte, erstrebt der
Zentralverband gleicheLöhnefür männliches und weibliches Per
sonal. Er hat darin bei den Tarifverträgen für das Hilfspersonal bis
heute wenig erreicht. Der Verband stützt sich bei seiner Forderung auf
den Satz: Für gleiche Leistung gleichen Lohn, Ist die Leistung männ
licher und weiblicher Verteiler effektiv gleich, so hat die Forderung
gleicher Löhne ihre Berechtigung. O b aber die Leistung in un
serm Falle wirklich gleich ist, wenn man nicht nur Einzel
leistungen, sondern die Gesamtlei st ung unter Berücksichti
gung aller beeinflussenden Faktoren (Krankheit, Stellenwechsel usw.)
in Betracht ziehen würde, steht noch in Frage.°°)
VIII. Der verkehr zwischen Zentrale und verteilungsstelle.
1. Bestellung und Lieferung.
Es ist für den Lagerhalter nicht immer leicht, das richtige Quan
tum bei der Bestellung anzugeben. Der Lagerhalter muß ein guter
Disponent sein. Auf Lohntage, Feiertage, Temperaturwechsel,
Jahreszeit, Zahlung von Wohnungsmieten usw. muß er Rücksicht
nehmen. Besonders stark machen sich die Lohnzahlungstage bei der
Güterentnahme bemerkbar?) In Privatgeschäften ist das weniger der
-o) Siehe Handbuch der Frauenbewegung, ferner Or. Alice S a l o m o n,
Ungleiche Männer- und Frauenlöhne.
i) Veranschaulicht wird uns dies durch folgende Tagesumsatzzahlen einer
Verteilungsstelle in Köln ^Hoffnung), die in einem Distrikt liegt, wo Donnerstags
und Freitags Lohnzahlung stattfindet:
Montag
402,48 M.
Dienstag
460,32 „
Mittwoch
436,98 „
Donnerstag
744,44 „
Freitag
937,20 „
Samstag
1288,78 „
Dieses Beispiel trifft verhältnismäßig fast allgemein zu.