Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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Anmerkungen  des  Einsenders:  „Es  ist  anzunehmen,
daß  von  den  angeordneten  Zwangsverwaltungen  15  bis
20  Prozent  vor  oder  kurz  nach  der  Besitzergreifung  durch
den  Zwangsverwalter  aufgehoben  worden  sind.
Ich  amtierte  nur  bis  1908."
31.  Frankfurt  n.  Main:  Zwangsverwalter  G.  schreibt:
„Von  den  meiner  Verwaltung  unterstellten  Grundstücken ­
  war  über  die  Mieten  verfügt,  oder.  dieselben  waren
gepfändet:  im  Jahre  1906  in  60  Proz.  aller  Fälle,  1907  in
50  Proz.,  1908  in  50  Proz.,  1909  in  50  Proz.,  1910  in
60.  Proz.,  1911  in  60  Proz.  und  1912  in  50  Proz.
In  den  Jahren  1906—1909  lagen  hauptsächlich  bei  den
Neubauten,  die  vielfach  noch  nicht  ganz  fertig  und  meistens
nur  teilweise  bewohnt  waren,  Verfügungen  über  die  Mieten
vor.  Diese  Häuser  waren  meistens  von  unbemittelten
Bauunternehmern  (Handwerkern  aller  Art)  in  Angriff  genommen ­
  worden."
32.  Frankfurt  a.  Main:  Zwangsvcrwalter  W.  schreibt:
„Ich  beeile  mich,  Ihre  Anfrage  dahin  zu  beantworten,
daß  mindestens  bei  zwei  Dritteln  meiner  Verwaltungen
Zessionen  und  Mietspfändungei:  angetroffen  wurden.  Daß
die  vorgenannten  Verfügungsrechte,  ob  sie  unlautere  Manipulationen ­
  darstellen  oder  nicht,  eine  bedeutende  Schädigung
der  Hypotheken-Gläubiger  involvieren,  steht  außer  jedem
Zweifel,  um  so  mehr,  da  der  zweite  oder  letzte  Hypothekar-Gläubiger
  in  den  meisten  Fällen  auch  Ersterer  ist."
33.  Frankfurt  a.  O>:  Der  Grund-  und  Hausbcsitzrrverein
  schreibt:
„Nach  Unisrage  bei  den  hiesigen  Zwangsverwaltern
haben  wir  festgestellt,  daß  die  in  den  letzten  drei  Jahren
vorgekommenen  Verfügungen  über  Mieten  auf  Grund
rechtlicher  Titel  erfolgten,  sogenannte  Schiebungen  kanten
nicht  vor."
34.  Görlitz:  Zwangsverwnltcr  H.  schreibt:
„Die  Zahl  der  von  mir  besorgten  Zwangsverwaltungen
betrug  über  100.  Dabei  lagen  fast  ohne  Ausnahme  Verfügungen ­
  über  die  Mieten  vor."
35.  Görlitz:  Zwangsvcrwalter  H.  schreibt:
„Ich  führte  60  Zwangsverwaltungen  durch.  In  den
meisten  Fällen  lagen  Pfändungen  oder  Abtretungen  der
Mieten  vor."
            
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