185
Artikel fuhren, die in den Güterkreis der Konsumvereine fallen. Eine
strenge Kontrolle ist da am Platze. Hier hat der Mitglieder-
ausschuß") ein reiches Arbeitsfeld nicht allein in bezug auf die
Kontrolle, sondern auch in bezug auf die Zulassung von Geschäften
zum Lieferantenverkehr. Damit würde vielleicht erreicht werden,
daß es überall berechtigt ist zu sagen, wie es schon heute geschieht:
Das Vertragsverhältnis der Konsumvereine zu einem Lieferanten
spricht für die Reellität seines Geschäfts.
Wie mir gesagt wurde, soll es auch häufig vorkommen, daß der
Lieferant dem bei ihm kaufenden Mitglieds empfiehlt, sich den Rabatt
gleich in bar auszahlen zu lassen, um so die Bezahlung der Ver
mittlungsgebühr an den Konsumverein zu umgehen. Zu demselben
Zwecke sollen manche Lieferanten geneigt sein, die Marken von den
Mitgliedern wieder zurückzukaufen. Schließlich soll es vor
kommen, daß den Lieferanten die Marken häufig ausgehen, um so
irgendeinen Vorteil herausschlagen zu können.
Angesichts dieser Mängel wurde auf einer Versammlung der
Funktionär e*°) des Z e n t r a l v e r b a n d e s in Eisenach im
Jahre 1908 folgende Resolution angenommen:
„Das sogenannte L i« f e r a n t e n g e sch ä f t (Rabattverkehr) der Kon
sumgenossenschaften ist bei fast allen diesen Genossenschaften infolge der von
den Lieferanten vielfach geübten Gepflogenheit, sich für den gewährten Rabatt
durch geringe Warenqualität oder knappes Gewicht schadlos zu halten, eine
Quelle beständiger Differenzen zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und
Lieferanten und damit die Ursache von vielen recht unerquicklichen Beschwerden
geworden, wodurch die gute Eintracht der Genossenschaftsmitglieder gestört
und die genossenschaftliche Hingebung und Treue öfters sehr erschwert wird.
Aus diesen Gründen hält die Konferenz der Verbandsfunktionäre eine plan
mäßige Entwicklung des Lieferantenverkehrs grundsätzlich als ungeeignet und
undienlich für die Konsumgenossenschaften.
Die Konferenz empfiehlt deshalb den Verbandsgenossenschaften, darauf
bedacht zu sein, den Vertrieb der von den Mitgliedern benötigten Massenbe
darfsartikel soweit wie möglich im eigenen Betriebe aufzunehmen."
Es wird dann im weiteren auf die Kehrseite, d. h. auf die
Schwierigkeiten für die Konsumvereine, hingewiesen, andere als
„Kolonial- und Materialwaren" zn führen, speziell für die kleinen
Vereine. Dementsprechend heißt es am Schluß der Resolution:
„Falls in mittleren und kleineren Genossenschaften mit geringem Umsätze
und nicht sehr reichlichem Betriebskapital die Mitglieder des genossenschaftlichen
14 ) Siehe S. 95 u. 177.
16 ) Darunter sind sämtliche Personen zn verstehen, die in der Organisa
tion des Zentralverbandes, seiner Revisionsverbände und der Großeinkaufs-
Gesellschaft eine leitende Funktion haben.