Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Artikel fuhren, die in den Güterkreis der Konsumvereine fallen. Eine 
strenge Kontrolle ist da am Platze. Hier hat der Mitglieder- 
ausschuß") ein reiches Arbeitsfeld nicht allein in bezug auf die 
Kontrolle, sondern auch in bezug auf die Zulassung von Geschäften 
zum Lieferantenverkehr. Damit würde vielleicht erreicht werden, 
daß es überall berechtigt ist zu sagen, wie es schon heute geschieht: 
Das Vertragsverhältnis der Konsumvereine zu einem Lieferanten 
spricht für die Reellität seines Geschäfts. 
Wie mir gesagt wurde, soll es auch häufig vorkommen, daß der 
Lieferant dem bei ihm kaufenden Mitglieds empfiehlt, sich den Rabatt 
gleich in bar auszahlen zu lassen, um so die Bezahlung der Ver 
mittlungsgebühr an den Konsumverein zu umgehen. Zu demselben 
Zwecke sollen manche Lieferanten geneigt sein, die Marken von den 
Mitgliedern wieder zurückzukaufen. Schließlich soll es vor 
kommen, daß den Lieferanten die Marken häufig ausgehen, um so 
irgendeinen Vorteil herausschlagen zu können. 
Angesichts dieser Mängel wurde auf einer Versammlung der 
Funktionär e*°) des Z e n t r a l v e r b a n d e s in Eisenach im 
Jahre 1908 folgende Resolution angenommen: 
„Das sogenannte L i« f e r a n t e n g e sch ä f t (Rabattverkehr) der Kon 
sumgenossenschaften ist bei fast allen diesen Genossenschaften infolge der von 
den Lieferanten vielfach geübten Gepflogenheit, sich für den gewährten Rabatt 
durch geringe Warenqualität oder knappes Gewicht schadlos zu halten, eine 
Quelle beständiger Differenzen zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und 
Lieferanten und damit die Ursache von vielen recht unerquicklichen Beschwerden 
geworden, wodurch die gute Eintracht der Genossenschaftsmitglieder gestört 
und die genossenschaftliche Hingebung und Treue öfters sehr erschwert wird. 
Aus diesen Gründen hält die Konferenz der Verbandsfunktionäre eine plan 
mäßige Entwicklung des Lieferantenverkehrs grundsätzlich als ungeeignet und 
undienlich für die Konsumgenossenschaften. 
Die Konferenz empfiehlt deshalb den Verbandsgenossenschaften, darauf 
bedacht zu sein, den Vertrieb der von den Mitgliedern benötigten Massenbe 
darfsartikel soweit wie möglich im eigenen Betriebe aufzunehmen." 
Es wird dann im weiteren auf die Kehrseite, d. h. auf die 
Schwierigkeiten für die Konsumvereine, hingewiesen, andere als 
„Kolonial- und Materialwaren" zn führen, speziell für die kleinen 
Vereine. Dementsprechend heißt es am Schluß der Resolution: 
„Falls in mittleren und kleineren Genossenschaften mit geringem Umsätze 
und nicht sehr reichlichem Betriebskapital die Mitglieder des genossenschaftlichen 
14 ) Siehe S. 95 u. 177. 
16 ) Darunter sind sämtliche Personen zn verstehen, die in der Organisa 
tion des Zentralverbandes, seiner Revisionsverbände und der Großeinkaufs- 
Gesellschaft eine leitende Funktion haben.
	        
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