Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Diese  Behauptung  muß  man  wohl  etwas  skeptisch  auffassen.
Hirsch  führt  unter  anderem  M  a  t  a  j  a  dafür  an,  der  von  den  Großbetrieben ­
  im  Detailhandel  gesagt  hat,  daß
„ein  großes  Unternehmen  sich  auf  Ordnung,  Pünktlichkeit,  gleicher  Behandlung ­
  der  einzelnen  Personen,  reellen  Leistungen  aufbauen  muß;  nur  das
kleine,  welches  in  der  Menge  verschwindet,  vermag  zu  hoffeu,  im  Trüben  fischen
zu  können,  ohne  seinen  Ruf  zu  verlieren,  weil  es  eben  gar  nicht  bekannt  ist".
Zweifellos  hat  dieser  Ausspruch.  M  a  t  a  j  a  s  einige  Berechtigung.
Doch  kaun  man  keineswegs  so  weit  gehen  wie  H  i  r  s  ch,  denn  der  Druck
der  Konkurrenz  und  das  Streben  nach  Gewinn  kann  allmählich  eine
Warenverschlechterung  hervorrufen.  Was  die  Uebervorteilung  anbetrifft, ­
  so  soll  es  in  den  kapitalistischen  Filialbetrieben  nicht  selten
vorkommen  —  ich  zitiere  hier  die  Worte  eines  Filialrevisors  —,
daß  Angestellte  Waren  derselben  Qualität  zu  verschiedenen  Preisen
und  auch  häufig  Mindergewichte  verabfolgen,  sei  es,  daß  sie  dadurch
etwa  ausgesetzte  Prämien  im  Falle  einer  gut  ausfallenden  Inventur
erlangen  wollen  oder  Veruntreuungen  (das  Ansichnehmen  von
Zigarren,  ferner  von  Eßwaren  für  Frühstück  und  Abendessen)  wieder ­
  wetr  machen  wollen.  Derartiges  rst  natürlich  auch  in  den  konsumgenossenschaftlichen ­
  Verteilungsstellen  denkbar.  Dort  ist  aber  die  Kontrolle ­
  bedeutend  schärfer  als  in  den  privaten  Betrieben.  Diese
schärfere  Kontrolle  ist  möglich,  da  sie  den  Konsumgenossenschaften  nur
verhältnismäßig  geringe  Kosten  verursacht,  weil  die  Mitglieder  die
Kontrolle  zum  großen  Teil  selbst  besorgen.
Weitere  Unterschiede  zwischen  konsumgenossenschaftlichen  und
kapitalistischen  Filialbetrieben  können  auch  in  bezug  auf  die  Barzahlung ­
  festgestellt  werden.  Allgemein  wird  die  Borgwirtschaft
durch  das  Filialsystem  mit  seinem  eigenartigen  Aufbau  erschwert,
aber  nicht  völlig  ausgeschlossen.  In  der  Praxis  wird  auch  das  Barzahluugsprinzip
  nicht  überall  in  kapitalistischen  Filialbetrieben  streng
durchgeführt.  So  konnte  ich  aus  verschiedenen  Geschäftsanweisungen
für  Filialleiter  privater  Betriebe  ersehen,  daß  zahlungssichcren  Kunden ­
  geborgt  werden  darf.  Außerdem  ist  bei  privaten  Filialbetrieben
die  Abgabe  der  Waren  mit  Stundung  der  Beträge  bis  Ende  des
Monats  ziemlich  verbreitet.  Hier  haben  wir  also  eine  Abweichung
des  kapitalistischen  vom  konsumgenossenschaftlichen  Filialbetrieb  zu
konstatieren.  Wir  haben  allerdings  auch  bei  den  Konsumgenossenschaften ­
  eine  Durchbrechung  des  Barzahluugsprinzips  festgestellt,  doch
ist  der  Prozentsatz  der  auf  Borg  gegebenen  Bedarfsgüter  ganz  minimal, ­
  und  zudem  muß  man  berücksichtigen,  daß  die  Mitglieder  der
Konsumgenossenschaften,  im  Gegensatz  zu  der  gemischten  Kundschaft  der
            
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