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Diese Behauptung muß man wohl etwas skeptisch auffassen.
Hirsch führt unter anderem M a t a j a dafür an, der von den Großbetrieben
im Detailhandel gesagt hat, daß
„ein großes Unternehmen sich auf Ordnung, Pünktlichkeit, gleicher Behandlung
der einzelnen Personen, reellen Leistungen aufbauen muß; nur das
kleine, welches in der Menge verschwindet, vermag zu hoffeu, im Trüben fischen
zu können, ohne seinen Ruf zu verlieren, weil es eben gar nicht bekannt ist".
Zweifellos hat dieser Ausspruch. M a t a j a s einige Berechtigung.
Doch kaun man keineswegs so weit gehen wie H i r s ch, denn der Druck
der Konkurrenz und das Streben nach Gewinn kann allmählich eine
Warenverschlechterung hervorrufen. Was die Uebervorteilung anbetrifft,
so soll es in den kapitalistischen Filialbetrieben nicht selten
vorkommen — ich zitiere hier die Worte eines Filialrevisors —,
daß Angestellte Waren derselben Qualität zu verschiedenen Preisen
und auch häufig Mindergewichte verabfolgen, sei es, daß sie dadurch
etwa ausgesetzte Prämien im Falle einer gut ausfallenden Inventur
erlangen wollen oder Veruntreuungen (das Ansichnehmen von
Zigarren, ferner von Eßwaren für Frühstück und Abendessen) wieder
wetr machen wollen. Derartiges rst natürlich auch in den konsumgenossenschaftlichen
Verteilungsstellen denkbar. Dort ist aber die Kontrolle
bedeutend schärfer als in den privaten Betrieben. Diese
schärfere Kontrolle ist möglich, da sie den Konsumgenossenschaften nur
verhältnismäßig geringe Kosten verursacht, weil die Mitglieder die
Kontrolle zum großen Teil selbst besorgen.
Weitere Unterschiede zwischen konsumgenossenschaftlichen und
kapitalistischen Filialbetrieben können auch in bezug auf die Barzahlung
festgestellt werden. Allgemein wird die Borgwirtschaft
durch das Filialsystem mit seinem eigenartigen Aufbau erschwert,
aber nicht völlig ausgeschlossen. In der Praxis wird auch das Barzahluugsprinzip
nicht überall in kapitalistischen Filialbetrieben streng
durchgeführt. So konnte ich aus verschiedenen Geschäftsanweisungen
für Filialleiter privater Betriebe ersehen, daß zahlungssichcren Kunden
geborgt werden darf. Außerdem ist bei privaten Filialbetrieben
die Abgabe der Waren mit Stundung der Beträge bis Ende des
Monats ziemlich verbreitet. Hier haben wir also eine Abweichung
des kapitalistischen vom konsumgenossenschaftlichen Filialbetrieb zu
konstatieren. Wir haben allerdings auch bei den Konsumgenossenschaften
eine Durchbrechung des Barzahluugsprinzips festgestellt, doch
ist der Prozentsatz der auf Borg gegebenen Bedarfsgüter ganz minimal,
und zudem muß man berücksichtigen, daß die Mitglieder der
Konsumgenossenschaften, im Gegensatz zu der gemischten Kundschaft der