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Bon den Einkaufsvereinigungen war schon am Anfang
des Kapitels die Rede. Auch auf die Einkaufsvereinigungen kapi
talistischer Filialbetriebe trifft das Gesagte zu: Mangel an Soli
darität im Vergleich zu den Einkaufsvereinigungen der Konsum
genossenschaften.
Man könnte auch hier die Frage stellen, ob ein Lieferant
die Konsumgenossenschaft oder den kapitalistischen Filialbetrieb als
Kunden vorzieht. Wenn beide große Abnehmer sind und bar be
zahlen, könnte es ihm gleich sein, sofern ihm nicht der kapitalistische
Filialbetrieb lieber ist, da die Konsumgenossenschaft Schwierigkeiten
macheil könnte wegen der Arbeitsbedingungen, unter denen die zu
liefernden Produkte hergestellt werden sollen. Anderseits aber wird
dem Lieferanten die Offenheit des Betriebs, besonders die juristische
Form der Genossenschaft, mit der die gesetzliche Revision verbunden
ist, angenehm sein und ihm eine gewisse Sicherheit bieten. Ob das
Gesagte praktisch wirklich zutrifft, vermag ich nicht zu sagen.
Hirsch weist unter den volkswirtschaftlichen Vorzügen der Filial
betriebe auf die Auslese der besten Kräfte in kapitalistischen
Filialbetricben hin. Er sagt, daß
„viel schärfer und schneller als das freie Walten der Konkurrenz das
Eigeninteresse des kapitalistischen Unternehmers auf die Auslese der besten
Kräfte hinwirke. Diesem zeigt ja die Statistik binnen wenigen Monaten,
was den kleinen Einzelunternehmern erst jahrelange Leiden und Verluste
lehren, ob nämlich der Geschäftsleiter tauglich ist, und ob er dauernd das
höchste leistet''. 6 )
In der Konsumgenossenschaft geht diese Auslese noch viel weiter;
denn sie erstreckt sich auch auf die Leitung des gesamten Unter
nehmens. Nicht Kapitalbesitz ist für die Wahl der Ge
schäftsleitung ausschlaggebend, sondern Intelligenz. Das ist
überaus wichtig. Allerdings wird mail entgegenhalten, daß das
Eigeninteresse der Geschäftsleitung für das Unternehmen fehle. Wir
haben schon früher gesehen, daß auch die Verwaltungsbeamten der
Konsumgenossenschaften ein gut Stück Eigeuinteresse besitzen. Im
übrigen wäre es möglich, ähnlich wie bei den Filialleitern kapitali
stischer Betriebe das Interesse der Vorstandsbeamten für das Unter
nehmen durch Gewinnbeteiligung, Prämien usw., noch zu erhöhen.
„Eine Ersparnis im volkswirtschaftlichen Sinne bedeutet auch die bessere
Ausnutzung der geeigneten Verkaufslagen, die der Filialbetrieb durch die
„Fuugibilisierung des Ladeninhabers" erzielt. Denkt mau sich dieses System
allgemein durchgeführt, so würde stets ohne großen Irrtum die Besetzung
6) Hirsch a. a. O. S. 279.