Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

20

e)  durch  Herausgabe  konsumgenossenschaftlicher  Zeitungen,  Korrespondenzen, ­
  Jahrbücher  und  sonstiger  Publikationen;
f)  durch  Errichtung  und  Entwicklung  einer  genossenschaftlichen  Bibliothek
und  Registratur;
g)  durch  Pflege  und  Förderung  des  konsumgenossenschastlichen  Revisionswesens;. ­

h)  durch  Pflege  und  Förderung  des  genossenschaftlichen  Fortbildungswesens; ­

i)  durch  konsumgenossenschaftliche  Propaganda  mittels  Lichtbilder-  und
sonstiger  Vorträge;
k)  durch  Einrichtung  und  Erhaltung  eines  juristischen  Bureaus;
l)  durch  Erteilung  von  Rat  und  Auskunft  in  allen  genossenschaftlichen
und  geschäftlichen  Angelegenheiten  an  die  verbundenen  Vereinigungen;
m)  durch  Verbreitung  richtiger  genossenschaftlicher  Grundsätze;
n)  durch  Veranstaltung  von  Statistiken;
o)  durch  Anknüpfung  von  Beziehungen  zu  genossenschaftlichen  Verbänden
des  In-  und  Auslandes;
p)  durch  die  Mitgliedschaft  und  Mitarbeit  an  dem  Ausbau  des  Internationalen ­
  Genossenschaftsbundes;
q)  durch  Beteiligung  an  wissenschaftlichen  Vereinigungen  und  Veranstaltungen, ­
  durch  die  die  Konsumgenossenschaftsbewegung  gefördert  werden ­
  kann;
r)  durch  Abschluß,  Durchführung  und  Förderung  tariflicher  Vereinbarungen ­
  über  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen;
s)  durch  Förderung  aller  auf  Ausbau  des  Genossenschaftswesens  gerichteten ­
  Bestrebungen.
Alle  diese  Aufgaben  werden  schon  heute  von  der  konsumgenossenschastlichen ­
  Zentralstelle  in  mustergültiger  Weise  erfüllt,  sei  es  nun
in  besonderen  wissenschaftlichen  Abteilungen  oder  sei  es  auf  den  Genossenschaftstagen, ­
  Revisionsverbandstagen  usw.  oder  durch  besondere
Ausschüsse  und  Kommissionen  wie  z.  B.  die  Tarifkommission,  deren
Aufgabe  es  ist,  „die  Durchführung  der  zwischen  den  Gewerkschaften  und
dem  Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine  vereinbarten  Lohnund
  Arbeitstarife  zu  überwachen",  Entscheidungen  zu  fällen  über
vorkommende  Differenzen  und  „bei  Abänderung  von  Tarifen  mit
Rat  und  Tat  zur  Seite  zu  stehen",^)  eine  Bauberatungskommissiou,
die  sich  den  Konsumvereinen  unentgeltlich  zur  Verfügung  stellt,  eine
Berufsgenossenschaftskommission,  eine  Abwehr-  und  Verteidigungskommission ­
  und  eine  Fortbildungskommission.  Außerdem  besteht  eine
leistungsfähige  lknterstützungskasse,  deren  Zweck  es  ist,  „Angestellten
und  Arbeitern  der  an  den  Zentralverband  deutscher  Konsumvereine
angeschlossenen  Organisationen,  sofern  sie  die  Mitgliedschaft  der  Kasse

4)  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  für  1913
S.  596  f.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.