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e) durch Herausgabe konsumgenossenschaftlicher Zeitungen, Korrespondenzen,
Jahrbücher und sonstiger Publikationen;
f) durch Errichtung und Entwicklung einer genossenschaftlichen Bibliothek
und Registratur;
g) durch Pflege und Förderung des konsumgenossenschastlichen Revisionswesens;.
h) durch Pflege und Förderung des genossenschaftlichen Fortbildungswesens;
i) durch konsumgenossenschaftliche Propaganda mittels Lichtbilder- und
sonstiger Vorträge;
k) durch Einrichtung und Erhaltung eines juristischen Bureaus;
l) durch Erteilung von Rat und Auskunft in allen genossenschaftlichen
und geschäftlichen Angelegenheiten an die verbundenen Vereinigungen;
m) durch Verbreitung richtiger genossenschaftlicher Grundsätze;
n) durch Veranstaltung von Statistiken;
o) durch Anknüpfung von Beziehungen zu genossenschaftlichen Verbänden
des In- und Auslandes;
p) durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit an dem Ausbau des Internationalen
Genossenschaftsbundes;
q) durch Beteiligung an wissenschaftlichen Vereinigungen und Veranstaltungen,
durch die die Konsumgenossenschaftsbewegung gefördert werden
kann;
r) durch Abschluß, Durchführung und Förderung tariflicher Vereinbarungen
über Lohn- und Arbeitsbedingungen;
s) durch Förderung aller auf Ausbau des Genossenschaftswesens gerichteten
Bestrebungen.
Alle diese Aufgaben werden schon heute von der konsumgenossenschastlichen
Zentralstelle in mustergültiger Weise erfüllt, sei es nun
in besonderen wissenschaftlichen Abteilungen oder sei es auf den Genossenschaftstagen,
Revisionsverbandstagen usw. oder durch besondere
Ausschüsse und Kommissionen wie z. B. die Tarifkommission, deren
Aufgabe es ist, „die Durchführung der zwischen den Gewerkschaften und
dem Zentralverbande deutscher Konsumvereine vereinbarten Lohnund
Arbeitstarife zu überwachen", Entscheidungen zu fällen über
vorkommende Differenzen und „bei Abänderung von Tarifen mit
Rat und Tat zur Seite zu stehen",^) eine Bauberatungskommissiou,
die sich den Konsumvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, eine
Berufsgenossenschaftskommission, eine Abwehr- und Verteidigungskommission
und eine Fortbildungskommission. Außerdem besteht eine
leistungsfähige lknterstützungskasse, deren Zweck es ist, „Angestellten
und Arbeitern der an den Zentralverband deutscher Konsumvereine
angeschlossenen Organisationen, sofern sie die Mitgliedschaft der Kasse
4) Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine für 1913
S. 596 f.