Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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der  G.  E.  G.  im  einzelnen  erstreckt.  An  der  Spitze  jeder  Abteilung
steht  ein  Abteilungsleiter,  der  wiederum  einem  der  Geschäftsführer  der
Großeinkaufsgesellschaft  untersteht.
Entsprechend  der  Einteilung  des  Warenlagers  der  G.  E.  G.  sind
alle  Bestellungen,  Anfragen,  Reklamationen  usiv.  nach  Abteilungen  zu
teilen  und  auf  gesonderten  Zetteln,  die  die  G.  E.  G.  kostenlos  zur  Verfügung ­
  stellt,  aufzugeben,  damit  in  Hamburg  die  Verteilung  möglichst
schnell  vor  sich  gehen  kann.  Auf  Preislisten  und  Warenberichten
sind  die  Abteilungsbuchstaben  zur  Orientierung  beigesetzt.  Von  den
Vereinen  wird  allerdings  noch  nicht  immer  genügend  Rücksicht  auf
die  Einteilung  genommen.
Abschlüsse  können  mit  den  Zweiglagern  insoweit  getätigt  lverden,
-als  es  sich  um  Abschlüsse  zum  jeweiligen  Tagespreis  handelt.  Glaubt
ein  Verein  aber  aus  irgendwelchen  Gründen  ein  besonderes  Entgegenkommen ­
  beanspruchen  zu  können,  so  sind  Verhandlungen  mit  Hamburg
notwendig.  Alle  „Auftragsbestätigungen"  (richtiger  Auftragsannahmebestätignngen)
  schreibt  aber  die  Zentrale  aus  und  läßt  sie  den
Vereinen  direkt  zugehen.  Das  betreffende  Zweiglager  erhält  eine  Kopie
davon.  Auf  den  Schlußscheinen  sind  besondere  Rubriken  zum  „Abstreichen" ­
  angebracht,  um  den  kleineren  Vereinen  ein  Schlußbuch  zu
ersparen.
Tie  Fakturierung  übernimmt  im  allgemeinen  die  Zentrale.  Sie
wird  über  jeden  Wareneingang  und  -aüsgang  von  den  Zweiglagern
auf  den  sogenannten  Eingangs-  und  Expeditionsaufgaben  unterrichtet.
Die  Zweiglager  geben  der  Zentrale  auch  Abschrift  von  allen  anderen
Korrespondenzen.  Fakturen  über  Waren,  die  von  Gröba-Riesa  ans
gehen,  werden  auch  von  dort  aus  fakturiert.
Was  die  Zahlungsbedingungen  betrifft,  so  verlangt  die  G.  E.  G.
Kassazahlung.  Die  meisten  Vereine  kommen  dieser  Forderung  nach,
sie  geben  ja  selbst  die  Bedarfsgüter  auch  nur  gegen  bar  ab.  Nach  der
Bilanz  der  G.  E.  G.  vom  31.  Dezember  1913  beliefen  sich  die  Debitorenposten ­
  im  Warenhandel  auf  11,9  Millionen  Mark,  nach  der  Bilanz
vom  31.  Dezember  1912  auf  10,8  Millionen  Mark.  Sie  erreichten
keine  8  o/o  des  Umsatzes.  Es  ist  eben  nicht  zu  umgehen,  daß  ein  gewisser ­
  Prozentsatz  an  Schulden  für  Bedarfsgüter  im  Moment  des
Abschlusses  besteht,  schon  deshalb  nicht,  weil  die  Rechnungen  nicht
gleich  nach  Ankunft  bezahlt  werden  können,  sondern  erst,  wenn  die
fakturierte  Sendung  eingegangen  und  geprüft  ist.
Tic  Regulierung  der  Fakturenbeträge  geschieht  in  der  Regel  durch
Einzahlung  bzw.  Ueberweisung  auf  das  Postscheckkonto  oder  auf  die
            
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