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wenden. In letzterem Falle übt es eine wesentlich
formale Funktion aus, wie wir noch sehen werden.
Rein um den gesetzlichen Ansprüchen Genüge
zu leisten, wird dann papierenes Zeichengeld durch
metallenes Zeichengeld gedeckt. Metallnoten sollen
die Zirkulation der Papiernoten fördern. Ueber
diese geringe Bedeutung eines Kriegsschatzes an
Inlandsgeld darf uns die Fülle von Erörterungen
nicht täuschen, die sich in Deutschland an den
Gesetzentwurf anschlossen, der den Zweck ver
folgte, 120 Millionen Mark Silbermünzen einer
Notreserve und 120 Millionen Mark Goldmünzen
dem Reichskriegsschatz zuzuführen.
Während ein Kriegsschatz, in Silbergeld be
stehend, immerhin diskutiert werden kann, hat es
gar keinen rechten Sinn, von einem Kriegsschatz
bestehend in Noten zu sprechen, da es prinzipiell
gleichgültig ist, ob man die im Kriegsfall notwen
digen Notenmassen erst im Kriegsfall druckt oder
bereits in Friedenszeiten gedruckt bereitliegen
hat — was wohl in allen vorsichtigen Staaten der
Fall sein dürfte — daß es nicht immer der Fall
ist, konnte ich in Bulgarien während des Balkan
krieges beobachten. Bulgarien kennt ebenso wie Ser
bien neben Goldnoten auch Silbernoten,das heißt, die
einen sind in Gold, die anderen in Silber einlös
lich. Die bulgarische Nationalbank ist zu einer
Deckung der Noten in Silber respektive in Gold
verpflichtet. Als der Krieg ausbrach, löste sie die
Noten nicht ein, um aber den Deckungsvorschrif
ten Genüge leisten zu können und um anderer
seits das Silber zu Zahlungen an das Publikum
bereit halten zu können, sah sie sich plötzlich
genötigt, die Menge der Goldnoten rasch zu ver
mehren. Da sie aber für diesen Fall keine Vor
sorgen im Frieden getroffen hatte, mußte sie
gedruckt vorliegende Silbernoten in Goldnoten
umwandeln. Sie tat das in der Weise, daß sie
mit einem primitiven Stempel das Wort «Silber»
durchstrich und rechts und links davon davon
das Wort «Gold» auf die Note druckte. Das ist
freilich nur eine rein technische Angelegenheit.
Gerade dies Beispiel zeigt aber deutlich, daß
solche technische Angelegenheiten immerhin auch
beachtet werden müssen. Nur muß man sich
davor hüten, derartige technische Fragen mit prin
zipiellen zu verwechseln.
3. Anleihen.
Weit wichtiger als die geringen Bestände an
Inlandsgeld, welche sich in den offiziellen und
nichtoffiziellen Kriegsschätzen vorfinden, ist die
Geldbeschaffung durch Anleihen und Steuern, ln
beiden Fällen erhält der Staat schon vorhandenes
Inlandsgeld zu seiner Verfügung, ln dem ersten
Fall, indem er einen Vertrag mit seinen Bürgern
abschließt, im zweiten Falle, indem er sein Ho
heitsrecht geltend macht. Doch gibt es noch ein
Mittelding zwischen den eigentlichen Anleihen und
den eigentlichen Steuern, das sind die sogenannten
Zwangsanleihen, deren Wesen darin besteht, daß
der Staat den einzelnen Bürger einerseits zwingt,
ihm Geld zur Verfügung zu stellen — ähnlich
wie bei den Steuern — während er andererseits
die Zusage macht, die Gelder nach dem Kriege
wieder zurückzuerstatten. Diese Zwangsanleihen
spielten im Altertum eine große Rolle. Das Tri'
butum der Römer war eine derartige Zwangsanleihe.
Ehe wir darauf eingehen, die Funktion der
Anleihen im Kriegsfall näher zu beleuchten, sei
ganz kurz einiges über das Wesen der Anleihen
überhaupt vorausgeschickt. Man kann nicht all
gemein Staatsanleihen billigen oder verwerfen,
es muß vielmehr jeder individuelle Fall gesondert
analysiert werden, kann man doch auch sonst
nicht allgemein sagen, ob Schulden etwas Gutes
oder etwas Schlechtes sind. Wenn ein Staat An
leihen aufnimmt, so kann das bedeuten: Die
Kräfte des Staates sind zu schwach. Die Folge
des Schuldenmachens kann eine Erholung sein;
es kann aber auch Vorkommen, daß der Staat
Verpflichtungen eingeht, denen er erst recht nicht
gewachsen ist und daß er durch das Schulden-
aufnehmen die Axt an die Wurzel seines Gedei
hens legt, indem er nun Jahrzehnte lang für an
dere roboten muß. Das Schuldenmachen kann
aber auch bedeuten, daß der Staat sich so mächtig
entfaltet, daß er seine Kräfte gar nicht alleinzu ver
werten vermag. Es kann auch eine Aktiengesell
schaft derartige Erfolge erzielen, daß sie die
Absatzgelegenheiten nur dann auszunützen, neu«
Bestellungen nur dann zu übernehmen vermag,
wenn sie erweitert wird. Diese Erweiterung kann
im allgemeinen in doppelter Weise erfolgen. Die
Aktiengesellschaft kann ihr Aktienkapital ver
mehren, indem sie Aktien emittiert, sie kann aber
auch Schulden machen, indem sie z. B. Obliga
tionen emittiert. Die Aktienbesitzer erhalten einen;
Anteil am Reingewinn, während die Obligationen-
besitzer Anspruch auf fixierte Summen haben. Dem
Staat steht aber nur eine dieser beiden Formen zu!
Verfügung, um eine «Betriebserweiterung» durch'
zuführen: die der Obligationenemission. Der Staat
kann nicht einzelnen Individuen einen Anteil
am Reingewinn des Staates zusprechen, da er ja
kein Erwerbsunternehmen ist, welches ein Maximum
an Reingewinn anstrebt. Es würde auch dem mo
dernen Empfinden widersprechen, wenn der Gewim 1
eines Krieges in Geld berechnet an Aktionäre zu!
Verteilung käme.
Es hat aber wohl schon Kriege gegeben
deren Erfolge unmittelbar in Dividenden zum Aus
druck kamen; dahin gehören z. B. die Kriege de!
ostindischen Kompagnie, die ein Privatunternehme! 1
war, welches Indien als Erwerbsobjekt ausnützt«
und aus diesem Grunde Kriege führte. De f
Staat kann also seinen «Betrieb» im allgemeine! 1
nur mit Hilfe von Obligationenemissionen er
weitern. Der Obligationenbesitzer kann au
diese Weise am Gedeihen des Staates Anteil habet 1.
Soweit der Staat Anleihen vorwiegend in In
landsgeld aufnimmt, werden die Gläubiger ih 1
inlande sich aufhalten. Anleihen, welche im Aus
lände begeben werden, liefern im allgemeine 11
Weltgeld als Erlös. Die Tatsache, daß eine In
landsanleihe in Papiergeld aufgenommen wirv
besagt noch nichts überden RückzahlungsmoduS';