Abschnitt V.
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gefaßt, und alle zusammen der Aussagenwelt der „Wertlehre“ ent
nommen.
Die Menge irgendeines anderen Dinges, das für ein Ding einge
tauscht wird. (Ricardo.)
Kaufkraft. (J. B. Say.)
Die allgemeine Tauschkraft, die Verfügungsgewalt, die der Besitz eines
Dinges über käufliche Güter im allgemeinen verleiht. (J. St. Mi 11.)
Das Vermögen, die Kraft, gleichgeschätzte Güter zu erlangen, zu kaufen.
(J. Garnier.)
Tauglichkeit eines Dinges, als Mittel zu einem Zwecke. (Hufeland.)
Tauglichkeit eines Gutes als Mittel für menschliche Zwecke, bzw. das
Maß dieser Tauglichkeit. (Lotz.)
Tauglichkeit eines Gutes zur Befriedigung eines Bedürfnisses.
(Hermann.)
Die Nützlichkeit, in ihrer besonderen Beziehung auf die Befriedigung
unserer Bedürfnisse. (Rossi.)
Das im menschlichen Urteil erkannte Verhältnis, wonach ein Ding
Mittel für die Erfüllung eines erstrebenswerten Zweckes sein kann.
(F r i e d 1 ä n d e r.)
Das Urteil über die Nützlichkeit der Dinge. (Storch.)
Die um ihrer Nützlichkeit willen den Dingen entgegengebrachte Achtung.
(C o n d i 11 a c.)
Der im menschlichen Urteil anerkannte Grad von Nützlichkeit eines
Sachgutes. (R a u -)
Das Maß der Nutzleistung. (Knie s.)
Maß der Fähigkeit eines Produktes, Bedürfnisse zu befriedigen, verglichen
mit der gleichen Fähigkeit anderer Produkte. (Wittelshöfer.)
Die Gewichtigkeit eines Gegenstandes, welche ihm in Gemäßheit des
Druckes eines auf denselben gerichteten Begehrens erteilt wird. (Thomas.)
Das Maß, in welchem jedes der Elemente des gesellschaftlichen Reichtums
beiträgt, des Ganze zu bilden. (Proudhon.)
Die aus der Erkenntnis der Eignung eines Objektes, Begehrungen zu
dienen, hervorgehende Stellung desselben gegenüber der Gesamtpersönlichkeit
des Menschen. (W o 1 f.)
Ein Verhältnis zwischen Gütern, das nach Maßgabe der Nützlichkeit und
Seltenheit derselben gebildet wird. (Galiani.)
Bedeutung jener Gegenstände der Außenwelt, welchen der Mensch die
Fähigkeit zuerkennt, irgendeinem seiner Bedürfnisse zu entsprechen.
(M a n g o 1 d t.)