Full text : Die Fabriksparkasse

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10.  Ausscheiden  aus  der  Spareinrichtung.
Das  Guthaben  wird  zurückgezahlt  und  die  Verzinsung  hört
auf:  spätestens  mit  Ablauf  des  dem  Ereignisse  folgenden
Monats:
a)  wenn  der  Sparer  stirbt,  infolge  eines  Betriebsunfalles
ausscheidet  oder  die  Pensionierung  ausgesprochen  wird;
b)  wenn  er  durch  Erhöhung  seines  Gehalts  auf  über
3000  Jl  aus  der  Zahl  der  gemäß  Ziffer  3  zur  Teilnahme
Berechtigten  scheidet;
mit  Ablauf  des  zuletzt  vorhergegangenen  Monats:
c)  wenn  er  von  der  Spareinrichtung  keinen  Gebrauch  mehr
machen  und  über  das  Sparguthaben  anderweit  verfügen
will  (vgl.  unter  Ziffer  7),  sowie  beim  Austritt  aus  dem
Dienste  der  Firma.
In  diesen  Fällen  nimmt  das  Sparguthaben  auch  an  der
Prämienverlosung  für  das  laufende  Jahr  nicht  mehr  teil.
Wer  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  bis  31.  Dezember  als  Arbeiter ­
  nicht  mindestens  6,  als  Beamter  nicht  mindestens  3  Sparbeiträge ­
  geleistet  hat,,  nimmt  an  der  Prämienverlosung  für
dieses  Jahr  ebenfalls  nicht  teil.  Werden  während  eines  ganzen
Sparjahres  Sparbeiträge  nicht  geleistet,  so  scheidet  der  Sparer
mit  Ablauf  des  Sparjahres  aus,  und  das  Guthaben  wird  dem
Berechtigten  ausgezahlt  oder  auf  Wunsch  in  die  Beamten-  und
Arbeiter-Sparkasse  übertragen.
11.  Geheimhaltung  der  Sparbeiträge.
Die  Firma  garantiert  den  Sparern  durch  Verpflichtung
ihrer  Beamten  zur  Geheimhaltung,  daß  über  ihr  Sparguthaben
die  strengste  Verschwiegenheit  geübt  wird  und  daß  irgendwelche ­
  Lohn-  oder  Gehaltserhöhungen  nicht  etwa  aus  Rücksicht ­
  auf  gemachte  Ersparnisse  unterbleiben;  die  Firma  will
im  Gegenteile  durch  die  vorstehenden  Erleichterungen  und  Vergünstigungen ­
  auch  an  ihrem  Teile  zur  Hebung  des  Wohlstandes
ihrer  Arbeiter  und  Angestellten  und  zur  Schaffung  eines  Notgroschens
  mitwirken.
12.  Sicherheit.
Für  die  Sicherheit  der  Spareinlagen  haftet  die  Firma
A.  Borsig  mit  ihrem  gesamten  Vermögen.
13.  Vorbehalt  der  Abänderung.
Die  Firma  behält  sich  vor,  die  Grundzüge  für  die  Spareinrichtung ­
  und  die  näheren  Bestimmungen  an  der  Hand  der
Erfahrungen,  welche  mit  der  Einrichtung  gemacht  werden,
jederzeit  einer  Revision  zu  unterziehen  und  abzuändern.
3.  Satzungen  für  die  Koeclilinsclie  Fabriksparkasse
in  Loerrach.
Spareinrichtung  auf  vereinsmäßiger  Grundlage.
§  1.  Die  Koeclilinsclie  Fabriksparkasse  ist  eine  in  der
Fabrik  der  Firma  „Manufaktur  Koechlin  Baumgartner  &  Cie-,
            
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