Object : Gesellschaftslehre

Der Idealtypus der Gruppe und ihr Eigenleben. 333
In dieser Richtung liegt Hegels Lehre vom Volksgeist (namentlich in der
eine Zeit lang populär gewesenen unklaren Vorstellung von dem Volkszeist
 als Quell der Volkslieder und sonstigen Volkskunst). Auch die
Lehren, die die Gruppe als einen „Organismus“ bezeichnen (insbesondere
ist dabei die nationale oder staatliche Gruppe gemeint) gehören
 durchweg hierher. Man kann mit der Rede vom Organismus freilich
 einen verschiedenen Sinn verbinden. Will man damit nur ausdrücken,
 daß das Leben der Gruppe in allen Äußerungen einen einheitlichen
 Charakter im Sinne einer Stileinheit besigt und sich im allgemeinen
nur stetig wandelt, so ist gegen den Sprachgebrauch nichts einzuwenden.
Zweifelhaft ist seine Berechtigung schon, wenn er die weitere Vorstellung
von einem pflanzenhaft-unbewußten Charakter des Lebens der Gruppe
hinzufügt. In den meisten Fällen aber ist er gemeint im Sinne der uns
hier beschäftigenden universalistischen Theorie, indem eine determinierende
 Einheit angenommen wird, der gegenüber alle Individuen sich nur
passıy und empfangend verhalten. Insbesondere gehört Spenglers Lehre
von den acht „Kulturseelen‘“ hierher: durch diese Kulturseelen ist das
Schicksal jedes einzelnen Kulturkreises von vornherein bestimmt in einer
Weise, die auch die größten Persönlichkeiten in ihnen zu bloßen Werkzeugen
 herabdrückt. Ein bekannter Vertreter des Universalismus ist endlich
 Othmar Spann, für den die Gesellschaft ein Ganzes bildet „nach Art
eines Organismus, in welchem die Teile nur verhältnismäßig selbständig
sind, in dem sie nur als Glieder, Organe, Verrichtungsträger ihr Dasein
{ühren und sich aus dem Leben und der Lebenskraft des Ganzen ernähren‘.
 Verstehen wir wenigstens den Autor recht, so werden auch hier
die Individuen in gleicher Weise mediatisiert.
Gegen jede dieser beiden Auffassungen lassen sich Bedenken
vorbringen. Gegen den: Universalismus ist der transzendente Charakter
einzuwenden: da die von ihm behauptete Einheit als jenseits der Erfahrung
 liegend angenommen ist, so vermag er keinen Erfahrungsbeweis
zu erbringen. In der Tat gibt Spann, einer der Hauptvertreter dieses
Standpunktes, eine rein formale, nämlich logische Begründung: „Gemeinschaft
 als Ganzheit ist ein einziges Ding — nicht mehrere Dinge —.
Dies folgt aus dem Begriff des Ganzen oder Kollektivums‘“!). Diese
Begründung ist natürlich nur dann beweiskräftig, wenn die Wirklichkeit
des sozialen Lebens dem angegebenen Begriffsverhältnis auch wirklich
entspricht. Ob dies der Fall ist, kann aber nur die Prüfung der Wirklichkeit
 zeigen, sei es in Gestalt der Erfahrung, sei es in Gestalt einer
phänomenologischen Erhebung. Gerade die legtere aber zeigt, worauf
wir gleich kommen werden, das Gegenteil. — Ferner spricht gegen den

-) Othmar Spann, Gesellschaftslehre S. 118.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.