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Einrichtungen der Flußhäfen.
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währende Verunreinigung stattfindet, so ist eine regelmäßig sich wiederholende Vertiefung
des Hafens nicht zu umgehen. Dieselbe erfolgt durch Baggermaschinen, und zwar wendet
man wegen der schlammigen Beschaffenheit der zu fördernden Massen Saug- oder Pumpen
bagger, an Stellen, an welchen man, wie in den Ecken, mit anderen Baggern nicht an
kommen kann, auch Greifbagger an. Man kann sich auch durch Spülung des Hafen
beckens zu schützen suchen. Dann wird zu diesem Zweck an geeigneter Stelle ein Schleusen-
thor oder ein bewegliches Wehr angeordnet, durch welches beim Öffnen eine so große
Menge aufgestauten Wassers in den Hafen gelassen werden kann, daß darin eine lebhafte
Strömung entsteht, die den Schlamm mit sich fortreißt. Auch für die Erneuerung des
stillstehenden und deshalb faulenden Wassers ist eine solche Einrichtung nötig, wenn sie
nicht ein lebhafter Grundwasserstrom ersetzt. In den Fällen, in welchen die Spülung
nicht wirksam genug ist, muß durch
Baggern die Erhaltung der Tiefe
bewirkt werden.
Ist der Hafen, was Einfahrt,
Lage und Abmessungen betrifft,
allen Bedingungen angepaßt, die im
einzelnen Falle zu stellen sind, so
ist die nächstdem wichtigste An
gelegenheit die Ausstattung der Ufer,
an denen das Verladegeschäft aus
geführt werden soll. Sie muß so
erfolgen, daß nach Größe und
Wichtigkeit des Verkehrs eine mög
lichste Beschleunigung des Umschlags
stattfinden kann. Das erste Er
fordernis in dieser Beziehung ist
eine zweckentsprechende Befestigung
der Ufer. Die Ausführung richtet
sich nach der Art der umzuladenden
Güter und der dazu verwandten
Hilfsmittel. Auch die Verhältnisse
des Baugrundes wirken auf die
Ausgestaltung mit ein. An Stellen,
wo Sand, Kies und Steine aus den
Schiffen ausgeladen werden, öden
wo man das mit den Flößen an
gekommene Langholz ans User zieht,
genügt eine gute Abpflasterung in
nicht zu steiler Böschung. Die genannten Baumaterialien werden dann mit Ausnahme
des Holzes durch Schubkarren aus den Schiffskörpern herausbefördert und über einfache
Ladebrücken ans Ufer geschafft; dort werden sie aus Freiladeplätzen, die wenigstens für
grobes Material nicht einmal hochwasserfrei zu sein brauchen, abgelagert. Auch die
Ladeplätze für andere Waren findet man zuweilen nicht besser ausgestattet, als durch eine
gepflasterte nicht zu steile Böschung. Amerikanische Flußhäfen und zuweilen auch euro
päische weisen eine solche sparsame Einrichtung auf.
Meist aber hat man dem Ufer eine bessere Ausstattung gegeben, vor allem in der
Absicht, den Schiffen die Möglichkeit zu gewähren, sich unmittelbar an das Ufer legen zu
können. Man wird deshalb, je nachdem die Lasten beschaffen sind, die am Uferrand ge
lagert werden sollen, ein hölzernes Bollwerk oder eine steinerne Mauer errichten..
Auch Ladebühnen können in Anwendung kommen.
Ist die Anlage eines hölzernen Bollwerks statthaft, oder vielleicht wegen zu.
weichen Baugrundes empfehlenswert, so hat man den Vorteil, daß die erstmaligen Kosten
bedeutend geringere sind, als für eine steinerne Mauer. Freilich besteht der Nachteil,
«64. Änerschnitt etitrs Bollwerks.