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Flußhäfen.
daß die Teile, die nicht stets unter Wasser liegen, leicht schadhaft werden und einer
Ausbesserung oder Auswechselung bedürfen. Die Ausführung eines Bollwerks ist folgende:
Zunächst wird eine Spundwand eingetrieben, die in regelmäßigen Abständen stärkere
Pfähle enthält, oder vor welche einzelne Pfähle geschlagen sind. In Niedrigwasserhöhe
wird sie abgeschnitten und durch zwei Längsbalken, Zangen genannt, oder durch einen
Holm zusammengehalten. Auf dieser Grundlage sind in der Verlängerung der stärkeren
Pfähle Pfosten eingezapft, die an der Landseite mit einem Bohlenbelag versehen sind.
In der Höhe des Ufers sind die Pfosten durch einen starken Balken, den Holm, ver
bunden. Damit das Bauwerk den Druck der hinterfüllten Erde aushält, sind Veranke-
467. Guerfchnitt einer Kaimauer auf Nfahlroil.
468. Guerfchnitt einer Mauer auf Keton.
rungen nötig. Um die Stöße der Schiffe unschädlich zu machen, rammt man vor den
Pfosten nicht selten schräge Prellpfähle ein, die zugleich zur Schiffsbefestigung dienen.
Soll am Uferrand eine Eisenbahn entlanggeführt werden, oder laufen daselbst schwere
Kräne, so genügt ein hölzernes Bollwerk nicht mehr, sondern in solchen Fällen ist eine
steinerne Hafenmauer am Platze. Überhaupt wird bei lebhaften und wichtigen Hafen
plätzen stets eine solche vorzuziehen sein, und Bollwerke sind nur da anzuwenden, wo
die Steinmauern wegen übermäßiger Kosten des Materials oder allzu großer Schwierig
keit der Gründung zu viel kosten würden. Bei Ausführung einer steinernen Hafeneinfassung
kommt es zunächst darauf an, durch sorgfältige Bodenuntersuchnngen festzustellen, in welcher
Tiefe man einen Baugrund findet, der im stände ist, das schwere Werk zu tragen. Nach
dem Ergebnis dieser Untersuchung muß man die Bauart der Ufer einrichten. Nur selten
wird man sie unmittelbar auf tragfähigem Boden emporführen können. Man wendet