Full text : Bankpolitik

29.  Die  Bestimmung  der  Bankrate.

121

günstiger  und  ungünstiger  Zahlungsbilanz  bedeutet)  als  um  durch  bewußten ­
  Druck  auf  die  heimische  Wirtschaft  die  Handelsbilanz,  in  den
wirtschaftlich  weniger  starken  Ländern  den  bedeutendsten  Posten  der
Zahlungsbilanz  zu  verbessern,  eventuell  auch  durch  Hochhaltung  der
Geldmarktrate  die  Napitalmarktrate  hinauszusetzen  und  dadurch  dauernde
ausländische  Anlagen  zu  veranlassen.  Zn  dieser  Funktion  ist  die  Diskontpolitik ­
  unentbehrlich.  Sie  ist  ein  schweres,  aber  unvermeidliches
Uebel.

29.  Die  Bestimmung  der  BanKrate.
Wie  in  der  vorhergehenden  Darstellung  gezeigt  wurde,  geschieht
die  Festsetzung  des  Diskontsatzes  in  der  Gegenwart  nicht  automatisch
auf  Grund  eines  bestimmten  Status  der  Notenbank,-  die  Anhäufung
großer  Goldvorräte  hat  die  Zentralbanken  gegenüber  nicht  zu  starken
Anforderungen  unempfindlich  gemacht,  die  lange  Nette  bankpolitischer
Maßnahmen  schwächt  die  Einflußnahme  der  ausländischen  Leihraten
auf  den  Znlandsverkehr  ab.  Im  letzten  Jahrzehnt  bestanden  zwischen
den  Baten  der  großen  europäischen  Notenbanken  zeitweise  Spannungen
bis  zu  drei  Prozent,  wobei  freilich  zu  beachten  ist,  daß  sich  die  Wechselbewegungen ­
  im  internationalen  Verkehr  nach  dem  Privatsatz  richten,
dessen  Abstand  vom  Banksatz  in  den  verschiedenen  Reichen  und  in  jedem
einzelnen  wieder  zu  den  wechselnden  Jahreszeiten  verschieden  ist,  daß
ferner  die  Rate  der  Bank  von  England  Minimal-,  jene  der  kontinentalen
Notenbanken  Normalsatz  ist  und  endlich  eine  Spannung  der  Sätze  zweier
Plätze  selbst  um  ein  Prozent  im  (Quartal  —  das  ja  allein  für  den  Wechselverkehr ­
  in  Betracht  kommt  —■  nur  %  Prozent,  für  Arbitrageoperationen
in  manchen  Fällen  einen  zu  geringen  Unterschied  bedeutet.  Durch
die  bankpolitischen  Mittel  sind  in  fortschreitender  Entwicklung  die  Notenbankleitungen ­
  in  ihren  Entschlüssen  freier  geworden.
Es  wirft  sich  nun  die  Frage  auf,  nach  welchen  Grundsätzen  die
Notenbanken  in  jenen  Fällen,  in  denen  sie  nach  ihrem  freien  Ermessen
handeln  können,  vorgehen.  Die  Wissenschaft  hat  sich  mit  dieser  Frage
nur  vereinzelt  beschäftigt.  Sie  befaßt  sich  nach  herkömmlichem  Brauch
nur  mit  der  Darstellung  der  Wirkung  der  viskontänderungen,  historisch
begreiflich,  da  die  Lehre  in  England  in  einer  Zeit  entstand,  als  die
Praxis  des  gleichmäßigen  Diskonts  mit  Erfolg  angegriffen  wurde.  Aber
in  der  Gegenwart  mit  dem  Ruf  nach  stabiler  Rate,  in  der  Zeit  der
hohen  zentralen  Goldreserven  und  regulärer  freier  Entschließungsmöglichkeit ­
  der  Lankdirektion  müßte  die  Lehre  der  Diskontveränderung  durch
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.