Tarifnummer Seiie
Tierische Spinnstoffe, Haare, Federn und Borsten . . 144-152 68
Felle und Häute ... . U . . 153 155 69
crits Rohstoffe, anderweit nicht genannt, und Ab-
gänge . . . 156-161 69
D. Erzeugnisse landwirts<ha f tli h er Neben-
gewerbe... - .. . . . 1622197 71
Müllereierzeugnisse aus Getreide, Reis und Hülsen-
frühte..... . | . . 1620165 71
Erzeugnisse der Ölmüllerei und der sonstigen Ge- ,
Stärke urch ftr HI uantjs. ;: r T: 15:12 [s
züuter... .I . .I 176-177 76
Eeiränte ...... „.. ff.. I U78--186 .7
Essig und Hefe . > ... .... l187—189 83
Wasfer und Eis .. ..; 190-1981 84
Abgänge von der Verarbeitung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse . 192-197 84
E. Erzeugnisse d er Na hr ung s- un d Genu ß-
mittel-Gewerbe, .in den. Unteraß-
schnitten A bis D nicht- inbegriffen . :[198-:220 85
Vorbemerkung en:
1. In der zweiten Spalte ist der Wortlaut der Vertragsabreden mit schrägen
Lettern gedruckt.
> Vertragsanmerkungen, auf die im Text lediglich Bezug genommen ist, sind in
der Übersicht über die Vertragsanmerkungen (Seite 105) enthalten.
In der Übersicht sind hinsichtlich der Schweiz nur die Vertragssätze des vor-
läufigen Zollabkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz vom
6. November 1925 enthalten. Auf die abweichenden Sätze des Handelsvertrages
vom 13. Juli 1926 ist in den Anmerkungen verwielen.
1 Die Gültigkeitsdauer der einzelnen Vertragssätze ergibt sich aus der Übersicht
über die Kündigungsfristen der von Deutschland abgeschlossenen Handels-
verträge.
5 Autonome Erläuterungen zu den einzelnen Positionen, auf die im Tert ledig-
lich Bezug genommen ist, sind in der übersicht über die Erläuterungen (Seite 96)
enthalten.
Bei Angabe der Tarasätze, der Zusatztarasätze und der Tarazuschlagssätze sind
folgende Abkürzungen angewendet: T = Tarasätze, Zr = Zussattztarasätze,
TZ ~Ö Tarazuschlagssätze, Kst ~2 Kisten, Überkst = Überkisten, Fss ~ Fässer,
Übertss ~2 Überfäser, Kbl –} Kübel, Krb =~2 Körbe, Mtt ~ Matten-
umschließzungen, BIl 2 Ballen, Sck ~ Säcke, V = Umschließungen.
Die Tarasätze und die Zusatztarasätze sind in Hundertteilen des Roh-
gewichts, die Tarazuschlagssätze in Hundertteilen des Eigengewichts der Ware
angegeben.
- Die in der Spalte „Gebrauchstarif“ bei dem autonomen Wortlaut der einzelnen
Positionen eingesetßten Gebrauchszollsätze haben nur insoweit Gültigkeit, als
nicht infolge von Vertragsabreden die aus der Tabelle ersichtlichen niedrigeren
Sätze zur Anwendung gelangen.
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