Full text: Finanzwissenschaft

D. II. Abschnitt. Ertragsstenern. 
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verwertet werden, so wird dies, von Ausnahmen abgesehen, gewiß 
auf einen Fehler des wirtschaftlichen Organismus zurückzuführen 
sein, wofür das Individuum nicht verantwortlich ist, und der 
durch eine zweckmäßige Volkswirtschaftspolitik geheilt werden 
muß, nicht aber durch Besteuerung, sobald die Basis fehlt. Ebenso 
könnte ja jeder mit Einkommensteuer belastet werden, der erwerbs 
fähig, auch wenn er tatsächlich keinen Erwerb hat. e) Vorteil der 
Ertragssteuern vom finanziellen Standpunkte ist, daß jede Ertrags 
quelle separat besteuert wird; dies hat zur Folge, daß wenn die 
eine Steuerquelle Einkommen auf weist, dies auch dann besteuert 
wird, wenn eine andere Defizit aufweist, während bei der Ein 
kommensteuer das Gesamtresultat zur Basis genommen wird, f) Die 
Ertragssteuern liefern dem Staate ein mehr weniger beständiges 
Ergebnis. 
2. Die Ertragssteuern, die bei einfacheren wirtschaftlichen Ver 
hältnissen, gleichmäßigerer Einkommensverteilung, geringeren staat 
lichen Bedürfnissen gut funktionieren, weisen aber auch große Un 
vollkommenheiten auf. Hierher gehört vor allem, daß sie nicht 
die gesamte Persönlichkeit erfassen, weshalb sie zur eigentlichen 
Steuerkraft in einer mangelhaften Beziehung stehen. Sie gestatten 
auch nicht die Berücksichtigung jener Momente, welche die Steuer 
fähigkeit in verschiedener Richtung beeinflussen. So bieten sie 
kaum Gelegenheit zur konsequenten Anwendung des progressiven 
Steuerfußes und des steuerfreien Existenzminimums. 
Hiermit in Verbindung steht jener mehr ethische Defekt, 
daß auch hier die Steuerleistung mehr mit dem Steuerobjekt als 
dem Steuersubjekt zusammenhängt und so das Prinzip der Leistungs 
pflicht der Staatsbürger verdunkelt wird. Ein Nachteil der Er 
tragssteuern ist ferner, daß sie nicht beweglich genug sind, nachdem 
die Veränderungen der Steuerbasis lange Zeit hindurch keinen 
Einfluß ausüben, was dahin führt, daß bei Zunahme des Volks 
wohlstandes die Steuerbasis immer mehr zusammenschrumpft. Folge 
hiervon ist, daß eine Erhöhung der Steuereinnahmen nur durch 
Erhöhung des Steuerfußes möglich ist, während bei Einkommen 
steuern mit Zunahme des Nationaleinkommens die Staatseinnahmen 
automatisch und parallel anwachsen ohne Erhöhung des Steuerfußes. 
Die Erhöhung des Steuerfußes ist aber immer eine schwierige 
Maßregel, da die Steigerung des Steuerfußes von den verschiedenen 
Steuersubjekten in verschiedenem Grade empfunden wird, je nach 
dem die Steuerlast durch Dekapitalisierung bereits amortisiert ist 
oder nicht. Die Erhöhung des Steuerfußes bei einzelnen Ver 
mögenskategorien bedeutet immer eine Wertminderung im Ver- 
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