Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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b)  Papier  jeder  Art,  ausser  dem  besonders
genannten,  weisses  und  farbiges  (in  der
Masse  gefärbt),  ohne  Verzierungen;
Papier,  auf  undichtes  Gewebe,  Leinwand ­
  oder  Mitkal  (groben  Kaliko)  geklebt; ­
  Hefte,  auch  mit  Umschlag,  jedoch ­
  ohne  Einband;  liniiertes  Papier,
für  das  Pud  6,—  R
Vertragsgemäss:  Aus  2.  Zu  b)  Kragen,  Manschetten, ­
  Vorhemden  aus  Papier,  auch  auf  einer
oder  auf  beiden  Seiten  mit  weissem,  farbigem  oder
bedrucktem  Baumwollstoff  überzogen,  ohne  wirkliche ­
  Nähte,  zusammengewogen  mit  den  Schachteln
oder  Kartons,  in  denen  sie  sich  befinden.  Bei  der
Verzollung  von  Kragen,  Manschetten  und  Vorhemden ­
  der  genannten  Arten  ist  eine  durch  Pressung
hervorgebrachte  Nachahmung  von  Nähten  nicht  als
wirkliche  Naht  anzusehen,  für  das  Pud  ....  <3,6*0  K
Aus  mehreren  Lagen  Zusammengesetzes
Papier,  bei  dem  die  äusseren  Lagen  in  der  Masse  gefärbt
sind,  ist  nach  Art.  177,  P.  2  lit.  b,  zu  verzollen  (C.  99
Nr.  17  771).
Die  Tarifierung  von  nicht  durchlöcherten  und  nicht
zerhackten  alten  ausländischen  Zeitungen,  die  wegen
ihres  Alters  nicht  zur  Lektüre,  sondern  zum  Verpacken  oder
zum  Bekleben  der  Wände  als  Unterlage  für  die  Tapeten
bestimmt  sind,  nach  Art.  177,  P.  2  lit.  b,  des  Tarifs  —  ist
durch  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  von  1908,  Nr.  4356
gebilligt  worden  (C.  09,  Nr.  5962,  P.  39  j.
c)  Papier,  unter  lit.  b  genannt,  mit  Wasserzeichen ­
  aller  Art,  für  das  Pud  ....  7,—  R
Das  Zolldepartement  gibt  im  Zollressort  zur  Darnachachtung
  bekannt,  dass  zum  Zwecke  der  Unterscheidung
von  Papier  mit  Wasserdruck,  genannt  in  P.  2
lit.  c  des  Art.  177  des  Zolltarifs,  von  Papier  mit  Prägestempel, ­
  genannt  in  P.  3  des  gleichen  Artikels,  in  folgender
Weise  vorzugehen:  Das  zu  untersuchende  Papier  wird  auf
der  einen  Seite  mit  einer  Lösung  von  stickstoffsaurem  Quecksilberoxydul ­
  angefeuchtet  und  sodann  auf  der  andern  Seite
der  Wirkung  von  Ammoniakdämpfen  ausgesetzt.  Infolge
dieser  Behandlung  wird  das  Wasserzeichen  früher,  der  Prägestempel ­
  hingegen  später  schwarz  als  der  Fond  (C.  06,  Nr.  10623).
d)  Papiertapeten  und  Bordüren  zu  denselben, ­
  für  das  Pud  10,—  R
d)  Vertragsgemäss  (Fr.):  Für  das  Pud  .  .  9,—  B
e)  Pergament  aus  vegetabilischen  Stoffen,
auch  auf  undichtes  Gewebe  geklebt,  und
Pergamin;  Paus-Papier  und  -Leinwand;
            
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