Object : Vorschule der Volkswirthschaft

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zuch durch das Prinzip, von welchem man bei dem Beschluß, ein
allgemeines Kataster aufzunehmen, ausging, geboten war.
Fragen wir nun, was das Kataster in Frankreich in Beziehung
auf die zweite Aufgabe: eine Ausgleichung der Steuer innerhalb
engerer Bezirke (der Departements) zu bewirken — geleistet hat.
Diese Ausgabe wurde von praktischen Finanzmännern für die
wichtigere gehalten, und vorzüglich um ihrer Lösung willen die
Durchführung des Parzellarkatasters für unumgänglich erklärt.
Allerdings ist es sehr einleuchtend, daß so allgemeine Angaben,
—DD
benutzt hatte, — wie statistische Angaben über die Bevölkerung, die
Zahl und durchschnittlichen Miethspreise der Wohnungen, der Kultur
fächen, der mittleren Pachtpreise ꝛc. — in keiner Weise brauchbar
waren, um die Steuer danach auf die einzelnen Grundstücke ver
cheilen zu können.
Es ist indeß bemerkenswerth, welche Ansicht der frühere Generalinspector
 der Finanzen in Frankreich, Poussielge, der durch diese
Erwägung zu dem Schlusse kam, die Aufnahme eines Parzellarkatasters
 sei unvermeidlich, gleichwohl über die Bedeutung und den
Werth von Katastralermittelungen hegte. Er verbarg sich nicht,
daß auch innerhalb eines Departements die Abschätzungen sehr un⸗
gleich ausfallen könnten und ausgefallen seien, und war daher
aͤberzeugt, daß die in den verschiedenen Kantons desselben Departe⸗
ments ermittelten Katastralerträge zunächst nur als Verhältnißzahlen
zu betrachten seien, und daß nur die unmittelbare Vergleichung nach
dem Augenschein und durch dieselben Personen darüber entscheiden
könne, ob die Abschätzungen in den verschiedenen Gemeinden, Arrondissements
 und Kantons als eine gleichmäßige anzuerkennen sei oder
nicht. Er räumt sogar ein, daß viele Umstände bei der Aufnahme
eines Katasters nicht berücksichtigt würden, welche einen nicht uner
heblichen Einfluß auf ihren Ertrag und Werth übten, wie: die Lage
eines Gutes in einem Grenzdepartement oder in einem innern, von
den Communicationsmitteln und Märkten sehr eutlegenen, in Be—
—E
stehenden; die Verbindung einer Parzelle mit anderen zu gemein⸗
            
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