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hunderts wurde sie von holländischen Flüchtlingen dorthin verpflanzt.
Zunächst wurde ihr Wachstum durch die alten privilegierten Zünfte
der Woll-, Leinen- und Seidenweber unterdrückt. Neben ihnen spielt
die Baumwollspinnerei und -Weberei nur eine bescheidene Rolle. Im
Jahre 1721 erging ein Verbot, Baumwollstoffe zu tragen. Schon vor
her war die Einfuhr ostindischer Baumwollzeuge verboten worden.
Diese Maßnahmen aber stärkten nur die junge Industrie, obwohl sie
gerade das Gegenteil beabsichtigten. Der Rohstoff kam damals aus
Cypern und Kleinasien, der Einfuhrhafen für sie war London. Die
Industrie fand einen festen Stützpunkt in Manchester und der Graf
schaft Lancashire. Deutschland, das vorher Europa mit seinen Baum-
wollfabrikaten versorgt hatte, litt unter den Nachwehen des großen
Religionskrieges. England trat jetzt — mit Beginn des 18. Jahr
hunderts — an seine Stelle. Von vornherein hatte es den Vorzug,
daß hier die Industrie sich auf wenige Städte konzentrierte; infolge
dessen konnte eine Spinner- und Weberbevölkerung großgezogen
werden, die es in der nötigen Handfertigkeit zur Vollkommenheit
brachte. England war ferner das erste Land, in dem der Kaufmann
das Tempo des wirtschaftlichen Fortschritts angab. Nach der Be
siegung Hollands wurde es dessen Nachfolger in der Beherrschung
des Weltmeeres, seine maritime Lage, die Zahl und Güte seiner
Häfen förderten den Handelsverkehr. Der englische Kaufmann ver
tritt gegenüber der feudalen Denkweise des Mittelalters, die — mit den
Worten von G. v. Schulze-Gävernitz — der Einzelwirtschaft nur
das an Gütern zukommen läßt, „was Sitte und Recht bestimmt'*, eine
moderne Denkweise, deren Richtung durch das Streben nach Gewinn
angogoben wird 1 ). Je mehr die Konkurrenz und die Entfaltung der
kaufmännischen Intelligenz hervortreten, desto verschiedener gestaltet
sich das Schicksal der Einzelunternehmungen, desto rascher weicht
das alte Gewerberecht der Gewerbefreiheit, desto intensiver ist der
Antrieb zu wirtschaftlichen und technischen Fortschritten. Persön
liche Freiheit und Sicherheit des Eigentums, Voraussetzungen des
Handels, waren in England am weitesten entwickelt. Zunftordnungen,
die der freien gewerblichen Betätigung der Kräfte Fesseln anlegten,
bestanden noch für die Wollindustrie 2 ), aber nicht für die Baumwoll-
industrie. Auf dem Kontinent war Produktion und Absatz gesetzlich
geregelt, jede Abweichung unter Strafe gestellt, auch fehlte jeder
Ansporn zum technischen Fortschritt, denn jedem zünftigen Weber
und Verleger — das Recht des Webens und des Verlegens der
1) G. von Schulze-Gävernitz, a. a. O. S. 31.
2) Ebenda S. 35.