thumbs: Finanzwissenschaft

360 4. Buch. V. Teil. Die Steuern: 
können, welche auf die Leistungsfähigkeit mehrend oder mindernd, 
stärkend oder schwächend Einfluß ausüben, während andere Steuern 
bloß die präsumtiven, putativen, durchschnittlichen Steuerkräfte 
zur Basis nehmen, infolgedessen also gegenüber den wirklichen 
Steuerkräften große Disparitäten aufweisen können; f) infolge jener 
Eigenschaft, daß die Einkommensteuer sich enge an das Einkommen 
hält, besitzt dieselbe große Elastizität und wird nicht so drückend 
empfunden, wie in gewissen Fällen die steifen, immobilen KErtrags- 
steuern; g) sie hat den Vorteil, mit dem Steigen oder Fallen des 
Nationaleinkommens automatisch zu steigen oder zu fallen; h) die 
Einkommensteuer fällt namentlich auf die großen und mittleren 
Einkommen und bildet demgemäß ein Gegengewicht gegen die 
Verzehrungssteuern, welche mehr die unteren Klassen drücken; 
i) als Ergänzungssteuer mildert sie in ausgleichender Weise die 
durch die anderen Steuern verursachten Ungleichheiten; k) sie 
bildet eine Reservesteuer in Zeiten schwerer Bedrängnis und 
großer Bedürfnisse, in welchen Zeiten der Staat mittels derselben 
ohne große Unzukömmlichkeiten außerordentliche Bedürfnisse zu 
befriedigen vermag, wie dies in England seit lange und zuletzt 
wieder im Weltkriege geschah. 
3. Kritik der Einkommensteuer. Der größte Einwurf, der 
gegen die Einkommensteuer erhoben wird, besteht darin, daß dieselbe 
ohne empfindliche Einmischung in die privaten Verhältnisse der 
Individuen kaum durchzuführen, beziehungsweise zu sichern ist. 
Die Steuersubjekte sind genötigt, Einblick in ihre diskretesten Ver- 
hältnisse zu bieten und sind stets der Versuchung ausgesetzt, falsche 
Fassionen zu geben. Die verschiedene Gewissenhaftigkeit der 
Steuerbekenntnisse führt zu großen Ungleichheiten; während z. B. 
die Größe der fixen Bezüge und Gehälter bis auf den Heller be- 
kannt ist, sind dagegen andere Einkommen nur schwer zu eruieren. 
Die hieraus sich ergebende ungleiche Verteilung der Steuerlast 
kann in der Tat zur Folge haben, was als eine Gefahr der Kin- 
kommensteuer hingestellt wird, daß sie zur Steuer der Naiven und 
Ehrlichen wird, den Schlauen und Unehrlichen dagegen eine Prämie 
geboten wird. Die Einkommensteuer würde demnach demoralisierend 
wirken. Es läßt sich nicht leugnen, daß diese Gefahren bestehen, 
woraus folgt, daß die Einkommensteuer bloß bei bereits erstarktem 
staatlichen Selbstbewußtsein, größerer Wohlhabenheit, verhältnis- 
mäßig milder Besteuerung und präzis wirkender Steuerverwaltung 
durchführbar ist. Auch unter solchen Verhältnissen werden sich 
im Anfang die bezeichneten Übel einstellen, mit der Zeit aber 
werden sie, wie die Erfahrung zeigt, sich auf ein rationelles 
Minimum reduzieren. 
AR
	        
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