Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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„Eadem aestate inter Hermunduros Cattosque certamen magno 
proelio dum Humen gignendo sale fecundum et conterminum vi 
trahunt, super libidinem cuncta armis agendi religione insita, eos 
maxime locos propinquare caelo praecesque mortalium a deis 
nusquam proprius audiri.“ 
Wie im Mittelalter der Wohlstand Goslars, Iglaus, Kuttenbergs und 
Freibergs auf den Metallen beruhte, so hatte die Blüte Salzburgs, 
Reichenhalls, Halles, Lüneburgs und anderer Orte die daselbst befind 
lichen Salzquellen zu ihrer Grundlage. Auch aus diesen volkswirtschaft 
lichen Erwägungen ist unwahrscheinlich, daß die Salzquellen Zubehör 
des ungleich geringeren Grund und Bodens waren. Auch steht ur 
kundlich fest, daß Grundstücke als Pertinenzien zu Salzwerken und 
selbst zu einzelnen Pfannen und Salzhäusern aufgezählt wurden. Dies 
ergibt sich z. B. aus der Schenkungsurkunde Kaiser Ottos I. über die 
Saline Hall, welche „cum terris cultis et incultis et cum Omni 
bus jure legaliterque ad hanc praedictam salinam repicientibus“ ver 
schenkt wird 1 . Zum Verständnis der über Salinen handelnden Urkun 
den dürfte noch zu beachten sein, daß die mit einem Salzwerke Be- 
liehenen ein lebhaftes Interesse hatten, daß ihre Nachbarn keine Sa 
linen besaßen. Deshalb zerstörte Heinrich der Löwe im Jahre 1151 
die Salzwerke zu Oldesloe, weil sie seiner Stadt Lüneburg, welche von 
den dortigen Salinen lebte, Konkurrenz bereiteten 1 2 . Es war den mit 
dem Salzrechte Beliehenen auch daran gelegen, daß sie vom Könige 
das Recht erhielten, von auswärts eingehendem Salze einen Salzzoll zu 
erheben. Umgekehrt baten und erwirkten sie oft vom Könige, daß 
er ihr Salz zollfrei über andere Zollstätten passieren ließ 3 . Man wird 
hier nach manchen Richtungen hin die Analogie der Markt-, Münz- 
und Zollgerechtigkeiten anführen können. Im allgemeinen hatte jeder 
ein Interesse, daß er selbst, daß nicht aber seine Nachbarn Markt-, 
Münz- und Zollstätten haben durften 4 . Hiernach dürfte sich begreifen, 
wenn die Könige einst regelmäßig nur in ihren eigenen Städten oder 
Höfen Münz-, Markt- und Zollstätten, Bergwerke und besonders Sa- 
1 Monumenta Boica XXXVIII p. 196. 
2 Helmoldus chron. Slavorum bei Leibnitz, Scriptores rerum Brunsuicensium 
UoS, tom, II p. 600. Arndt in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germ. Ab 
teilung, Bd. 24 S. 59 f. 
3 Das Erzbistum Salzburg und das Herzogtum Baiern hatten im 12. Jahr 
hundert lange und blutige Streitigkeiten wegen der wechselseitigen Behandlung 
des Salzes. S. v. Koch-Sternfeld II 128—133. 
4 S. auch v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgeschichte IV 336.
	        
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