Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Thüringen  auf  dessen  Bitten  „in  loco  haereditatis  suae  Sulza“  die  „coctura
salis“  gestattet.  Es  ist  sodann  darauf  Bezug  zu  nehmen,  daß  bereits
Ludwig  das  Kind  im  fahre  908  Einkünfte  aus  Salinen  verschenkt,  welche
weder  auf  seinen  eigenen  Besitzungen,  noch  auf  denjenigen  des  Geschenknehmers ­
  lagen  1 .  Spricht  nichts  gegen  die  Annahme  eines  Salzregals,
vieles  dafür;  gibt  es  keine  Urkunde  dafür,  welche  die  Annahme  des
Salzregals  ausschließt,  dagegen  mehrere  Urkunden  aus  dem  IO.  und
II.  Jahrhundert,  welche  nur  durch  eine  solche  Annahme  erklärt  werden
können,  so  wird  man  diese  letztere  als  eine  wohlbegründete  annehrnen
müssen.
Es  soll  noch  bemerkt  werden,  daß  die  Könige  in  den  ersten  Zeiten
des  Mittelalters  deshalb  Teile  oder  Abgaben  von  Salinen,  Pfannen,
Öfen  usw.  häufig  verschenken  konnten,  weil  sie  damals  deren  noch
zahlreich  besaßen.  Später  hatten  sie  keine  mehr  zu  verschenken,  wie
sich  leicht  ermitteln  läßt,  wenn  man  die  Zahl  der  Salinen  mit  der  der
Schenkung  vergleicht.  Seitdem  zeigten  sie  ihre  Freigebigkeit  dadurch,
daß  sie  einzelnen  Reichsständen  das  Recht  erteilten,  auf  ihren  Herrschaften ­
  Salinen  anzulegen.  So  und  nicht  etwa  durch  die  Annahme 1  2  3 ,
daß  die  Könige  später  auf  den  Besitz  der  Salzwerke  größeren  Wert  legten
erklärt  sich  die  Tatsache,  daß  Schenkungen  von  Salzpfannen  und  dergleichen ­
  früher  häufiger  als  später  vorgekommen  sind.  Bis  zum  11.  Jahrhundert ­
  etwa  reichten  auch  die  alten  Salinen  aus,  um  den  Bedarf
an  Salz  zu  decken.  Erst  als  die  Bevölkerung  dichter  zu  werden  begann, ­
  stellte  sich  die  Notwendigkeit  heraus,  neue  Salinen  anzulegen.
Auf  diese  Weise  dürfte  es  sich  erklären  lassen,  wenn  sich  die  ersten
Verleihungen  mit  dem  Rechte  der  Anlegung  neuer  Salinen  nicht  vor
dem  11.  Jahrhundert  finden.
Auch  muß  noch  hervorgehoben  werden,  daß  sich  mindestens  bis
zum  19.  Jahrhundert  nicht  der  geringste  Anhalt  für  die  Annahme  einer
Bergbaufreiheit  auf  Salz  in  dem  Sinne  dieses  Wortes  findet,  wonach  jeder
auf  jedes  Grund  und  Boden  nach  Salz  oder  Salzbrunnen  suchen  durfte.
Es  bestand  das  Salzregal,  es  bestand  aber  nicht  die  Bergbaufreiheit
in  dem  Sinne,  daß  jeder  nach  Salz  suchen  durfte;  auch  ein  Beweis
dafür,  daß  nicht  das  Bergregal  im  Gefolge  der  Bergbaufreiheit,  sondern
1  Urkundenbuch  für  Steiermark  No.  38  S.  45  ff.  Die  Beliehenen  waren  nicht
einfache  Grundbesitzer,  sondern  sehr  mächtige  Territorialherren.  Die  Verleihung
erstreckt  sich  auf  ihr  ganzes  Territorium.  Dasselbe  läßt  sich  für  die  später  Beliehenen ­
  sagen,  welche  sämtlich,  auch  die  Bistümer  und  Klöster,  nicht  bloße
Grundbesitzer  waren.
3  Waitz  VIII  273,  274.
Arndt,  Bergregal.

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