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Vierter Abschnlf
allgemeinern, entspringt, wie man sah, aus dem geschichtlich”
Entwicklungsgang der großen Industrie, auf deren Hintergrund a
überlieferte Gestalt von Manufaktur, Handwerk und Hausarbe
gänzlich umgewälzt wird, die Manufaktur beständig in die Fahr
das Handwerk beständig in die Manufaktur umschlägt, und endiid
die Sphären des Handwerks und der Hausarbeit sich in rela®
wunderbar kurzer Zeit zu Jammerhöhlen gestalten, wo die tollst®
Ungeheuerlichkeiten der kapitalistischen Ausbeutung ihr irei®
Spiel treiben. Es sind zwei Umstände, welche zuletzt den Ausschl#
geben, erstens die stets neu wiederholte Erfahrung, daß das Kapit
sobald es der Staatskontrolle nur auf einzelnen Punkten des ges
schaftlichen Umkreises anheimfällt, sich um so maßloser auf de
andern Punkten entschädigt,®* zweitens der Schrei der Kapitalist®
selbst nach Gleichheit der Konkurrenzbedingungen, das nei
gleichen Schranken der Arbeitsausbeutung.‘1*
Hören wir hierüber zwei Herzensstöße. Die Herren W., Cooksl#
(Nagel-, Keiten- usw. Fabrikanten zu Bristol) führten die pabıll
regulation freiwillig in ihrem Geschäft ein. „Da das alte, unreg*
mäßige System in den benachbarten Werken fortdauert, sind sie 6
Unbill ausgesetzt, ihre Arbeitsjungen zur Fortsetzung der Arb#
anderswo nach 6 Uhr abends verlockt (enticed) zu sehen. Die
sagen sie natürlich, ist eine Ungerechtigkeit gegen uns und o
Verlust, da es einen Teil der Kraft der Jungen erschöpft, der®
voller Vorteil uns gebührt.“3 Herr J. Simpson (Fabrikant vw
Papiersäcken und Papierschachteln, London) erklärt den Kor
missären der „Children’s Employment Commission‘: „Er wolle je
Petition für Einführung der Fabrikakte unterzeichnen. Wie e5 se
fühle er sich stets beunruhigt am Abend („he always felt resil6%
at night“), nach Schluß seiner Werkstatt, bei dem Gedanken, 8
andere länger arbeiten ließen und ihm Aufträge vor der Nase web
schnappten.“%% „Es wäre ein Unrecht gegen die größeren Arbei”
anwender“, sagt die „Children’s Employment Commission“ 7
sammenfassend, „ihre Fabriken der Regulation zu unterwerf®
während in ihrem eigenen Geschäftszweig der Kleinbetrieb kein
gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit unterliegt. Zur vw
gerechtigkeit ungleicher Konkurrenzbedingungen in bezug auf f
Arbeitszeit, die einträten, wenn die kleineren Werkstätten at
genommen blieben, käme noch der andere Nachteil für die größer“?
Fabrikanten hinzu, daß ihre Zufuhr von jugendlicher und weit
licher Arbeit abgelenkt würde nach den vom Gesetz verschont”
Werkstätten. Endlich gäbe dies. Anstoß zur Vermehrung der Kleine
ren Werkstätten, die fast ausnahmslos die mindest oünstigen ?
313 Ebenda, S. 27, 82. #
#14 Massenhafte Belege dazu in den „Reports of Insp. of Fact. 85
315 „Children’s Employment Commission. 5th Report“, p. X, nn. ®
8 Ebenda, S. IX, N. 28.