Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

Allgemeine Regeln. Quellennachweise 7 
und ursprünglichen Quellen und zwischen den Hilfsmitteln 
für die Sammlung des Materials, und bei den letzteren 
wieder zwischen Hilfsmitteln erster Hand, ‚die unmittelbar 
auf die Quellen zurückgehen, und solchen zweiter, dritter 
und noch späterer Hand, die nur aus den Arbeiten an- 
derer schöpfen. 
Es bedarf wohl kaum des ausdrücklichen Hinweises darauf, daß 
für die Kenntnis der Quellen und Hilfsmittel auch eine möglichst aus- 
gedehnte Sprachenkenntnis erforderlich ist. Was an manchen 
Universitäten als Bedingung z. B. für die Übernahme einer zoologischen 
Dissertation gilt, daß der Kandidat französisch, englisch und italienisch 
verstehe, könnte man fast als Voraussetzung für jede wissenschaftliche 
Arbeit bezeichnen, soweit die modernen Sprachen in Frage kommen. 
46. Quellennachweise. 1. Eine jede wissenschaftliche 
Arbeit fordert vor allem die Anstrengung der eigenen per- 
sönlichen Kräfte und Fähigkeiten. Durch langjährige Lei- 
stung dieser persönlichen Arbeit wird man sich allmäh- 
lich die beste und zuverlässigste Kenntnis der für das 
eigene Arbeitsgebiet dienlichen Quellen und der notwen- 
digen und nützlichen Hilfsmittel erwerben. Auch die besten 
Bibliographien können diese selbsterworbene Kenntnis nicht 
ersetzen. Sie können aber behilflich sein, dieselbe leichter 
und schneller zu erlangen, und werden namentlich in den 
ersten Zeiten der Arbeit die wesentlichsten Dienste leisten. 
9, Gute Zusammenstellungen dieser bibliographischen 
Hilfsmittel sind zwar schon mehrfach vorhanden. Eine 
gedrängte Übersicht über die wichtigeren Werke dürfte 
jedoch auch im Rahmen dieser Beiträge zur Methodik 
willkommen sein. Sie muß sich aber, dem Zweck dieser 
Schrift entsprechend, zunächst auf solche Hilfsmittel be- 
schränken, die nicht bloß für ein einzelnes Spezialfach be- 
stimmt sind, sondern für einen weiteren Kreis von wissen- 
schaftlichen Arbeiten dienlich sein können. Dabei will unser 
Verzeichnis in keiner Weise den Anspruch auf Vollständig- 
keit erheben. 
Auf die Unterscheidung der bloß biographischen und der eigent- 
lichen bibliogrephischen Se'.riften wurde keine Rücksicht genommen, 
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