Contents: Grundzüge der Sozialpolitik

1. Kapitel. Begriff, Wesen, Aufgabe und Schranken der Sozialpolitik. 3 
engeren Sinne, weil es sich hier nicht um eine in unselbständiger 
Berufsstellung tätige Schicht handelt; sie sind Gegenstand der Sozial 
politik im weiteren Sinne. 
Mit dem Namen Sozialpolitik wird nicht nur die praktische sozial 
politische Arbeit, sondern auch deren wissenschaftliche Behandlung 
bezeichnet. Die Sozialpolitik in diesem Sinne ist ein bedeutsamer 
Zweig der Volkswirtschaftslehre oder, wenn man aus dieser den auf 
die praktische Politik bezüglichen Teil als besondere Wissenschaft 
herausnehmen will, der Volkswirtschaftspolitik. Dabei ist aber ein 
wichtiger Unterschied nicht zu übersehen. Die Volkswirtschaftspolitik 
hat an sich nur mit Maßnahmen der Staatsgewalt zu tun. Denn nur 
der Gesamtorganismus der wirtschaftlichen Arbeit des im Staat ge 
einten Volkes kann als Volkswirtschaft angesprochen werden. Die 
dem Staat nachgeordneten öffentlich rechtlichen Selbstverwaltungs 
körper können selbständig zwar Wirtschafts-, aber nicht Volkswirt 
schaftspolitik treiben, so umfangreich auch im übrigen ihre Mit 
wirkung an der Durchführung volkswirtschaftspolitischer Aufgaben 
sein mag. Anders ist es bei der Sozialpolitik. Die Klassenunterschiede 
machen sich nicht nur über den ganzen Staat hin geltend. Sie wirken 
zunächst auch auf die Entwicklung engerer Gemeinwesen, insbesondere 
der Städte ein. Die dem Staate nach- und untergeordneten Selbst 
verwaltungskörper haben deshalb nicht nur die Aufgabe einer Mit 
arbeit an den staatlichen sozialpolitischen Maßnahmen, sondern auch 
den Beruf zu selbständiger sozialpolitischer Betätigung innerhalb ihres 
engeren Bereiches. Von vornherein muß deshalb der Begriff der Sozial 
politik alle als sozialpolitisch anzusprechende obrigkeitliche Wirk 
samkeit umfassen. Aber auch das wird den Tatsachen noch nicht 
völlig gerecht. Auch in den noch engeren Kreisen, wie sie durch das 
Zusammenfassen produktiver Arbeit in Unternehmungen geschaffen 
werden, besteht das Bedürfnis nach einer Abschwächung der Klassen 
unterschiede. Das veranlaßt Unternehmer wie Arbeiter, sich nicht 
auf die zur Durchführung der staatlichen und kommunalen Maßnahmen 
erforderliche Mitarbeit zu beschränken, sondern auch selbst mit Hand 
anzulegen, um in selbständiger Betätigung soziale Mißstände zu be 
seitigen oder zu mildern. Dazu treten vielfache Maßnahmen von Körper 
schaften, Vereinen und Gesellschaften, die nicht als Selbstinteressenten 
beim Produktionsprozeß beteiligt sind, sich aber aus allgemeinen, hu 
manitären Erwägungen und aus Gemeinsinn die Milderung sozialer 
Übelstände zum Ziel gesetzt haben. Es ist nicht möglich, alle diese 
verschiedenen Arbeiten für das gleiche Ziel von der staatlichen Sozial 
politik völlig abzutrenuen. Denn hier bestehen zahllose Zusammen 
hänge und Wechsehvirkungen, die dem Gesamtinteresse durch Ab 
schwächung der Klassenunterschiede dienen und dienen sollen. Man 
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