Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
13
gering. Die Umgestaltung einer Einzelunternehmung in eine Actiengesellschaft
mit niedrigen Actienappoints kann leicht zu Mißbräuchen und falschen Angaben
Uber den Werth der Unternehmung benützt werden. Die Formen unseres
gegenwärtigen Actienwesens passen übrigens auch nicht recht für eine Capital
association, bei welcher von vorneherein oder wenigstens für lange Zeit ein
Actionär mit 5 / 6 oder 3 / 4 des Aktienbesitzes einer Anzahl kleiner Actionäre
gegenüber steht. Auch die Analogie der Behandlung des bisherigen Unter
nehmers als eines zu honorirenden Directors trifft nicht zu, weil dieser
Director ja zugleich Eigenthümer des größten Theils des ganzen Capitals
ist, und gerade diese Vereinigung von Capital und Leitung in einer Hand
macht in vielen Industrien die Superiorität einer solchen Unternehmung über
die eigentliche Actienform aus. Wird das Stimmrecht sehr liberal bewilligt,
so werden die Arbeiter allmälig einen Einfluß auf die Verwaltung zu gewinnen
suchen und damit die so nothwendige Einheit der Leitung gefährden, welche
ja hier wegen des Verhältnisses der im Besitze des Unternehmers befindlichen
Actien zum Actienbesitz der Arbeiteractionäre eine unabweisliche Forderung
ist. Sind die Actien nicht übertragbar, so ist ihre Verwerthung in Zeiten
der Noth ausgeschlossen^), sind sie übertragbar, so können sie allmälig in
ganz fremde Hände gebracht werden. Endlich ist es nickt ohne Bedenken,
daß der Arbeiter seine Ersparnisse in einer industriellen Unternehmung und
noch obendrein in derselben industriellen Unternehmung anlegt, in welcher er
beschäftigt ist. In Zeiten der Krisis geht er dann seiner beiden Einkommens
quellen zugleich als Actionär und Arbeiter verlustig, und hier würde die
Anlage seiner Ersparnisse in andern sichereren Formen ihm für den Entgang
oder die Herabsetzung des Lohnes einen Rückhalt gewähren. Dieselben Be
denken erheben sich auch gegen den Vorschlag, die Fonds der mit einer Unter
nehmung in Verbindung stehenden Kranken- und Alterscasse in der Unterneh
mung als eine Art Commanditcapital anzulegen. — Mir scheint daher die
Erwerbung von Theileigenthum für's Erste nicht von jener allgemeinen Be
deutung, wie die Behelligung der Arbeiter am Gewinne. Unter bestimmten
Verhältnissen, in mittleren Unternehmungen mit einer geringen intelligenten
Arbeiterzahl kann ein solcher Versuch günstig ausfallen und wo die Geneigt
heit von Arbeitern und Unternehmern zu dieser Form besteht, wird cs gut
sein, die Sache zu versuchen, allein eine allgemeine Formel möchte ich auch hier
nicht vorschlagen. Bis jetzt ist der allgemeine Gedanke, die Richtung gegeben,
es kömmt nun darauf an, möglichst viel Versuche selbst der verschiedensten Art
durchzuführen, nur die Erfahrung wird uns feste Regeln an die Hand geben
und uns lehren, auf welchen Wegen das Ziel des socialen Friedens zu
erreichen ist.
>) Dem einzigen Ausknnftsmittel, nämlich der Erwerbung und Belehnung der
Actien durch die Unternehmung stehen' gesetzliche Schwierigkeiten entgegen. Es ist
nicht unwahrscheinlich, daß sich für diese Industrial Partnerships neue Rechtssormen
bilden werden.