Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Inhalt. 
Bon der Gewinnbetheiligmig der Arbeiter. 
Tie Betheiligung der Arbeitnehmer sowohl an dem Reingewinne, als auch an 
dem Eigenthume gewerblicher Unternehmungen wird vielfach als ein wirksames 
Mittel zur Erhaltung, bezw. Wiederherstellung des socialen Friedens zwischen 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern und der Verbesserung der wirthschaftlichen Lage 
der letzteren angesehen. Die Frage ist mm: 
1. Ist entweder die Gewinnbetheiligung oder die Eigenthumsbetheiligung für 
sich allein schon ausreichend, um die eben genannten wohlthätigen Wirkungen 
zu erzielen? Oder müssen beide Arten von Betheiligungen dazu miteinander 
verbunden sein? 
2. Welche Erfahrungen sind zur Kenntniß des Gutachters gekommen über diese 
verschiedenen Arten von Betheiligungen? Ueberwiegen die Vortheile die Nach 
theile? und welcher Art sind die einen und die anderen? 
3. Welche allgemein gültigen Sätze lassen sich aus den bereits vorliegenden 
Erfahrungen ableiten? Hier wäre besonders zu beachten: 
a. ob jede Unternehmungsform die Betheiligung gestattet, oder welche 
Form vorzugsweise hierfür geeignet ist; 
d. auf welche Weise — wenn die Vortheile der Betheiligung überwiegend 
sind, — dieselbe allgemeiner zu machen ist; 
c. ob eine solche Verallgemeinerung lediglich durch das freie Walten des 
Selbstinteresses der Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich ist; ob sie 
auf dem Wege der Gesetzgebung erreicht werden kann; oder ob auch 
direkte und selbst finanzielle Staatshülfe hierbei in Anspruch genommen 
werden kann und darf. 
Begutachtet von Seite 
Leg.-R. E. von Plener in Wien 1 
Fabrikbesitzer Dr. Max Weigert in Berlin 15 
Rittergutsbesitzer I. Reumann in Posegnick 39 
Fabrikant I. Werthcim in Bornheim bei Frankfurt a. M 45
	        
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