Object: Forstwirtschafts-Politik

126 Volkswirtschaftlicher Effekt. 
Holzeinfuhr. 
Die gesamte Holz-Einfuhr betrug: 
Nutzholz (einschließlich Papierholz) Brennholz, Holzkohlen usw. 1 Holz im ganzen 
ü . Ik .. Fk .. Hr in Fk .. 
t S DI DET D .S.. ST ] 
S n é Ess in ESE. n [ 254 1000 ISE) in , in 
S ] Tontien [ §§ tos im 3.2 2. Tormen ) Uû d, lm 322 Tonnen 1000 tu 
| Y S E Rohholz DÊS | M S§ s §42 Rohholz 
Eê .‘ ! sû ) ~§ _ 
1913 | 7 529 228 98,9 '15 522,6 98,5 84 622 1,1 230,1 1,5 7 613 850 | 15 752,7 
1920 | 615 022 96,6 | 1 267,8 95,6 | 21 663 3,4 568,1 4,4 636 685 | 1 325,9 
.. 706 97,9 | 7 130,2 97,9 | 72106 2,1 149,8 2,1 f j 7 280,0 
1923 |4886 825 97,5 | 9 836,11 97,5 |122700 2,5 | 253,01 2,6 |5009 525 [10 089,1 
1924 | 4435 723 96,2 | 8 846,9 96,0 [ü 992 3,8 | 371,11 4,0 |4612 715 | 9 218,0 
1925 | 6 731 810 96,7 [13 865,1 96,5 |227 513 3,8 | 503,9 3,5 |6959 323 | 14 369,0 
Die Einfuhr w eg e. Die Einfuhr des ausländischen Holzes in das deutsche 
Wirtsschaftsgebiet erfolgt teils auf dem Wassserwege (d. h. auf dem Seewege 
und auf den Binnenwassersstraß en), teils auf der Eis enb a h n. Feststellbar 
sind nur die auf der Ei s e n b a h n und auf den Binnenwassserstr aßen ein- 
geführten Holzmengen, die aus der „Statistik der Güterbewegung auf 
deutsc<hen Eisenbahnen“ und der „Statistik über Verkehr und 
Wassserstände der deutschen Binnenwasserstraß en“ entnommen werden 
können. Zu beachten ist jedoch, daß die Zahlen dieser Verkehrsstatistik die gesamte Holz- 
einfuhr, d. h. nicht nur die in den freien Verkehr, sondern auch die in Freibezirke und 
auf Niederlagen gehende Einfuhr darstellen und deshalb auch nicht ohne weiteres zu den 
nur auf den Spezialhandel bezüglichen Zahlen der Handelsstatistik in Beziehung gesetzt 
werden können. Die auf dem Seeweg e eingeführten Holzmengen werden von der 
Die Verk ehr s stati st i k („Statistik der Güterbewegung auf den deutschen Eisenbahnen“ 
und die Statistik „Verkehr auf den deutschen Binnenwassserstraßen“). ~ Die Verkehrs- 
statistik weist wie die Handelsstatistik die Holz-Einfuhr und -Ausfuhr nur nach dem 
Gewicht in Doppelzentnern (1 dz = 100 kg) oder in Tonnen (1 t = 1000 kg) aus. 
Hier wurden folgende Umrechnungsfaktoren benutz: 
fir Rohholz, haet . . . . . 1 t :: 1,11 fm 
für Rohholz, wi) . . ... .... . 1t-5167 km 
für beschlagenes Holz, hat . . . . 1 t = 2,08 km 
für beschlagenes Holz, weieh . . . . 1 t = 2,78 fm 
für Schnittholz, hart. . . . . . t = 2,08 fm 
für Schnittholz, wech . . . . . . ' 2,78 km 
für Faßholz.e.. . „s » rt err jr 1 2 2,50 km 
für Korbw. usw., Holzwolle . . . . ' ~ 2,00 km 
für Papierholz + . «.» e o ~ 1 ) 2,00 fm 
für Brennholz + & apt «cv o z5 ' = 2,00 km 
für Holzkohlen usw.. . . .... 1 ff 6,25 km 
Für die Jahre 1923, 1924, 1925 wurde für Eisenbahnschwellen, hart, nicht wie für die übrigen 
Jahre 1 t zu 2,08 km, sondern zu 2,27 km, und für Cisenbahnschwellen, weich, nicht wie für die 
vorhergehenden Jahre 1 t zu 2,78 km, sondern zu 3,03 km berechnet.
	        
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