Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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1.  Sie  ist,  gemäß  dem  Sinn  der  Provinzialreglements,  eine  nach
äußeren  Merkmalen  gebildete  Klassensteuer.  Besitz,  Besitzart,  Erwerb, ­
  Beruf  und  Stand,  äußerlich  wahrnehmbare  Wohlstandsverhältnisse ­
  geben  den  Einteilungsmaßstab  für  die  Klassen  ab  1 ).  Man  will
so  auf  indirektem  Wege  und  mit  Auswertung  äußerer  Kriterien  des
Wohlstandes  und  der  wirtschaftlichen  Lage  die  Einzelwirtschaften
nach  Maßgabe  ihres  Einkommens  besteuern.  Dieses  selbst  aber
dient  nicht  als  Maßstab  für  die  Größe  des  zu  zahlenden  Steuerbetruges. ­

In  dieser  Form  ist  die  Familiensteuer  bei  weitem  am  häufigsten.
Im  Jahre  1887 *  2 )  hatten  4482  Gemeinden  und  120  „Fraktionen“
(Teile  einer  Gemeinde)  diesen  Typ.
2.  Sie  ist  eine  Klasseneinkommensteuer,  in  dieser  Form  eine  verfeinerte ­
  Fortbildung  der  oben  genannten  Klassensteuer.  Sie  geht  unmittelbar ­
  vom  Einkommen  selbst  aus  und  ist  nach  Größenklassen
desselben  abgestuft.  Die  Veranlagung  erfolgt  allgemein  auf  Grund
von  Einschätzungen  durch  die  Behörde,  meist  nach  Indizien,  so  daß
es  auch  hier  eines  „inquisitorischen“  Eindringens  in  die  persönlichen
Verhältnisse  der  einzelnen  nicht  bedarf.
Dieser  Typ  ist  viel  seltener  als  der  erste.  Im  Jahre  1887  zählte
er  459  Gemeinden.
3.  Sie  ist  ein  Zuschlag  zu  den  direkten  Staatssteuern.  Diese  Anwendungsform ­
  ist  am  wenigsten  verbreitet.  Sie  bestand  i.  J.  1887  in
144  Kommunen.
Innerhalb  dieser  Gruppen  aber  zeigen  sich  wieder  große  Verschiedenheiten ­
  in  der  Ausgestaltung  der  Pamiliensteuer,  namentlich
hinsichtlich  der  Zahl  der  Klassen,  der  Gestaltung  der  Tarife  und  der
Größe  des  steuerfreien  Minimums.  Manche  Gemeinden  (besonders  in
Süditalien)  haben  nur  2  oder  8,  andere  wieder  mehr  Klassen,  wie
z.  B.  Vicenza 3 )  8,  dagegen  steigt  die  Zahl  in  Genua  auf  22,  in
Mailand  auf  30,  in  Born  auf  42  und  in  Lucca  sogar  auf  64.  Was

')  „Base  della  classifioazione  delle  famiglie  dev’  essere  il  oriterio  della  agiatezza
  apparente,  desunta  dall’  estensione  dei  possessi,  dal  luoro  professionale,  dal-Fimportanza
  delle  Industrie,  senza  teuer  conto  delle  passivitä,  sopratutto  senza
ricorrere  a  mezzi  inquisitori;  inoltre  dal  modo  di  vivere  e  (come  si  legge  in  qualche
regolamento  municipale)  dalla  posizione  sociale  dei  contribnenti“  (Cereseto,
III,  8.  455).
2 )  Neuere  Daten  fehlen.
3 )  Die  folgenden  Angaben  sind  entnommen  dem  Annuario  Statistico  delle
Cittä  italiane,  V  (1914)  S.  160  ff.

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