Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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namentlich  der  anderen  Gemeinden  zueinander.  Der  Hauptanteil  an
dem  Gesamterträgnis  in  den  Provinzhauptorten  Mittelitaliens  entfällt
auf  Rom:  565000  von  rund  818000  L.  In  den  anderen  (kleineren)
Gemeinden  ist  die  durchschnittliche  Prokopfbelastung  in  Mittelitalien
doppelt  so  hoch  wie  in  den  Provinzhauptorten.  Die  auffallend  unterschiedliche ­
  Gestaltung  der  Kopfquoten  in  Nord-  und  Mittelitalien
(1,41  gegen  0,40  L.)  läßt  darauf  schließen,  daß  im  letzteren  Teile,
wo  die  Landwirtschaft  im  allgemeinen  extensivere  Bewirtschaftungsformen ­
  aufweist,  der  Yiehsteuer  eine  viel  größere  Bedeutung  zukommt
als  in  dem  intensiv  bewirtschafteten  Norden.
3.  Dieses  Ergebnis  wird  bestätigt,  wenn  wir  das  Verhältnis  der
Gemeinden,  die  die  Yiehsteuer  erheben,  zu  ihrer  Gesamtheit  in  den
einzelnen  Gebietsteilen  untersuchen.
Ihre  relative  Häufigkeit  in  den  einzelnen  Compartimenti
(d.  s.  größere  geographische  Gebiete)  und  Landesteilen  in  den
Jahren  1899  und  1907  ergibt  sich  aus  der  Übersicht  ’)  auf  S.  187.
Die  Yiehsteuer  (einschließlich  der  Zug-,  Reit-  und  Saumtierabgaben) ­
  ist  hiernach  in  den  einzelnen  Gebietsteilen  des  Königreiches
sehr  ungleichmäßig  verbreitet.  Während  56,9  °/ 0  der  Gemeinden  im
ganzen  Königreich  sie  i.  J.  1907  angewendet  haben,  steigt  diese  Quote
in  Mittelitalien  auf  82  °/ 0  und  fällt  in  Norditalien  auf  46,5  °/ 0 .  Fast
alle  Gemeinden  erhoben  sie  in  den  Marken,  in  Umbrien  und  in  Latium
(620  von  627),  während  ihre  Anwendung  in  der  Lombardei,  in  Yenetien,
  Piemont  und  Toskana  auf  eine  Minderheit  von  Gemeinden  beschränkt ­
  ist.  Fast  ganz  verschwunden  sind  die  Abgaben,  zufolge  des
oben  genannten  Gesetzes  von  1904,  in  Basilicata.  Auch  in  Oalabrien,
wo  sie  vorher  sehr  in  Anwendung  waren,  ist  die  Zahl  der  Gemeinden,
die  sie  erheben,  erheblich  gefallen  (zufolge  des  Gesetzes  von  1906),
ebenso,  wenn  auch  in  geringerem  Maße,  im  übrigen  Süditalien  und
auf  Sardinien  (Ges.  v.  15.  Juli  1906!).  Dagegen  hat  die  Besteuerung
im  mittleren  Teil,  mit  Ausnahme  der  Marken,  und  noch  mehr  im
nördlichen  an  Zahl  der  Gemeinden  gewonnen.
4.  Im  Jahre  1911  erbrachte  die  Yiehsteuer  die  reichsten  Erträgnisse ­
  in  Ravenna  mit  326  359  L.,  in  Rom  mit  312  623  L.,  in  Ferrara
158194  L.,  in  Faenza  108  712  L.,  während  sie  in  den  übrigen  Gemeinden ­
  nicht  100000  L.  ergab.  Die  Einnahmen  aus  den  Zug-,

l )  Berechnet  nach  den  Ergebnissen  der  Bilauci  eomunali  per  1’  1899,  S.  LXXXIY
u.  der  Statistica  solle  flnanze  eomunali  per  1’  1907,  I.
            
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