Object : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

IV.  Theil.  Statistik  der  Finanz-Verwaltung.

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den,  sondern  je  während  der  ganzen  Datier  ihrer
Versiehe  r  un  g  gleich  b  leiben  deDurchschnittsprä  mien
entrichten  und  also  anfänglich  mehr,  später  aber  weniger
zahlen,  als  der  Bedarf  erheischt.  Die  Reserve  setzt  sich  mithin
gleichsam  aus  Prä  mien-Vorauszahlungen  zusammen,  aus
Mehrzahlungen,  welche  die  Versicherten  durch  Entrichtung
gleichbleibender  Durchschnittsprämien  anfänglich  über  den
Bedarf  hinaus  leisten;  sie  dient  dazu,  der  mit  dem  fortschreitenden ­
  Alter  der  Versicherten  allmählich  zunehmenden
Sterblichkeitsgefahr  ohne  Erhöhung  der  beim  Abschluss  der
Versicherungen  festgesetzten  Prämien  das  Gleichgewicht  zu
halten,  das  richtige  Verhältnis  zwischen  älteren  und  jüngeren
Versicherten  herzustellen  und  der  Bank  die  Erfüllung  ihrer
Verpflichtungen  auch  für  den  Fall  zu  ermöglichen,  dass  ihr
neue  Versicherte  nicht  mehr  zutreten.
Die  Höhe  der  Reserve  wird  nach  festen  mathematischen
Grundsätzen  mit  Hülfe  der  Sterblichkeitsliste  und  des  Zinsfusses,
  welche  der  Prämienberechnung  der  Bank  zu  Grunde
liegen,  alljährlich  ermittelt.  Die  Prämien  sind  so  berechnet,
dass  für  jede  Versicherung  zur  Zeit  des  Abschlusses  der  Werth
der  zu  erwartenden  reinen  Prämienzahlungen  dem  Werthe  der
dereinst  auszuzahlenden  Versicherungssumme  genau  gleich  ist.
Im  Laufe  der  Versicherungsdauer  wird  jedoch  dieses  Verhältnis  I
ein  wesentlich  anderes:  die  Verpflichtung  der  Bank,  beim
Tode  des  Versicherten  oder  wenn  dieser  ein  bestimmtes  Alter  ¡
erreicht  hat,  die  Versicherungssumme  auszuzahlen,  wird  mit
dem  vorschreitenden  Alter  des  Versicherten  naturgemäs  in
ihrem  Werthe  immer  grösser,  die  Forderung  der  Bank  ¡
auf  fernere  Prämienzahlungen  dagegen  verliert  von  Jahr  zu
Jahr  mit  dem  zunehmenden  Alter  des  Versicherten  mehr  und  !
mehr  an  Werth  und  wird  also  immer  kleiner.  Es  entsteht  '

auf  diese  Weise  zwischen  dem  Werthe  der  Verpflichtung,
welche  der  Bank  durch  Uebernahme  der  Versicherung  erwachsen ­
  ist,  und  dem  Werthe  der  Forderung,  welche
ihr  aus  der  Versicherung  zusteht,  eine  immer  grösser  werdende
Differenz,  und  diese  Differenz  oder  der  Betrag,  um  welchen
der  Werth  der  dereinst  auszu  za  hienden  Versicherungssumme ­
  den  Werth  der  noch  zu  erwartenden
Prämienzahlungen  übersteigt,  ist  als  Reserve  zurückzustellen, ­
  wenn  die  Bank  dauernd  ihren  Verpflichtungen  genügen ­
  können  soll.
Die  Reserve  ist  demnach  kein  willkürlich  bemessener,  zur
Begegnung  möglicher  ausserordentlicher  Unglücksfälle
(  überrechn  un  gsmäsiger  Sterblichkeit)  zurückgestellter  Betrag,
sondern  eine  lest  bestimmte,  zur  Deckung  der  bei  normalem
Sterblichkeits-Verläufe  an  die  Bank  herantretenden  Ansprüche
erforderliche  Summe,  welche  mit  Hülfe  der  Rechnungsgrundlagen ­
  der  Bank  sich  genau  ermitteln  lässt  und  deren  richtige
Bemessung  und  Aufsparung  eine  der  ersten  und  wichtigsten
Bedingungen  für  die  Sicherheit  und  das  dauernde  Fortbestehen
der  Bank  ist.
Aus  der  vorstehenden  Darlegung  erhellt,  dass  die  Reserve
für  jede  einzelne  Versicherung,  gleich  wie  die  Differenz  zwischen
dem  Werthe  der  Versicherungssumme  und  dem  Werthe  der
noch  zu  erwartenden  Prämienzahlungen,  fortwährend  wachsen
muss,  bis  sie  am  äussersten  Grenzpunkt  der  Versicherungsdauer,
wo  die  Versicherungssumme  bei  Lebzeiten  des  Versicherten
auszuzahlen  und  eine  weitere  Prämienzahlung  nicht  zu  erwarten
ist,  die  Höhe  der  vollen  Versicherungssumme  erreicht.  Auf
welche  Weise  z.  B.  für  die  einfachen  Versicherungen  auf
Lebenszeit  nach  Tarif  A.  die  Reserve  mit  der  Dauer  der  Versicherung ­
  allmählich  anwächst,  zeigt  die  folgende  Uebersicht:

Beitritts-Alter


21
31
41
51
61

Betrag  der  Reserve  für  1000  Mark  Versicherungssumme  nach

9-98
I  1,73
l6,  44
23,08
34,»o

30

40

50

60  I  70

Jahre  11

49,72
59,93
87,02
I  I  7,80
175,96

100,19
I2 5,60
I  80,9C
241,49
363,3*

213,20
283,84
378,73
5I7,U
686,80

355,6»
456,73
604,49
762.22
1000,00

5",i7
654,17
805,2s
i  ooo.oo

688,81
829,71
1000,00

846,77
IOoOjOO

IOOO,00

So  bestimmt  sich  für  jede  einzelne  Versicherungsart  je
nach  der  Höhe  und  Dauer  der  Versicherung  sowie  nach  dem
Beitrittsalter  des  Versicherten  die  zurückzustellende  Reserve.
Dieselbe  drückt  zugleich  je  den  Werth  der  Police  aus  und
dient  als  Maasstab  für  die  Abgangsentschädigung,  welche  nach
§  65  der  Bankverfassung  bei  Aufgabe  der  Versicherung  zu
gewähren  ist,  wie  auch  für  die  Höhe  des  Vorschusses,  welcher
nach  §  13  der  Bankverfassung  von  dem  Versicherten  gegen
Verpfändung  der  Police  von  der  Bank  entnommen  werden
kann.  Scheidet  eine  Versicherung  aus,  so  wird  für  dieselbe
natürlich  auch  keine  Reserve  mehr  zurückgestellt;  vielmehr
kommt  der  bereits  angesammelte  Betrag  aus  dem  Reservefonds
in  Wegfall  und  wird,  soweit  dies  nöthig,  zur  Gewährung  der
vorerwähnten  Abgangsentschädigung  benutzt  oder  findet  bei
Auszahlung  der  Versicherungssumme  mit  Verwendung,  so  dass
also  im  letzteren  Falle  nur  der  Fehlbetrag  aus  den  neuen
Prämienzahlungen  zu  entnehmen  ist.
Nach  diesen  Erläuterungen  über  das  Wesen  und  die  Bestimmung ­
  der  Reserve  wird  man  es  erklärlich  linden,  dass  die
in  der  6.  Spalte  der  Tabelle  XXIII  verzeichnete  Prämien-Reserve,
  welche  die  auf  alle  bestehenden  Versicherungen

treffenden  Einzelreserven  umfasst,  bei  der  bisherigen  Geschäftsentwickelung ­
  der  Bank  fort  und  fort  steigend,  sehr  rasch  auf
einen  grossen  Betrag  angewachsen  ist  und  von  Jahr  zu  Jahr
noch  immer  beträchtlich  weiter  zunimmt.  Dieses  Wachsthum
wird  so  lange  fortdauern,  bis  der  Betrag  der  für  aüsscheidende
Versicherungen  in  Wegfall  kommenden  Reserve  der  Summe,
um  welche  die  Reserve  für  die  bestehenden  und  neu  zugehenden ­
  Versicherungen  sich  erhöht,  gleichkommt  oder  dieselbe
übersteigt,  —  ein  Zeitpunkt,  der  bei  dem  steten  reichlichen
neuen  Versicherungszugang,  dessen  die  Bank  sich  zu  erfreuen
hat,  jedenfalls  noch  in  weiter  Ferne  liegt.  In  dem  seit  dem
Anfang  der  Sechziger  Jahre  ausserordentlich  gestiegenen  neuen
Versicherungszugang  ist  andererseits  aber  auch  die  Erklärung
dafür  zu  suchen,  dass  das  Verhältniss  der  Reserve  zur
Gesammt-Versicherungssumme,  welches  bis  zum  Jahre
1861  stetig  —  bis  auf  20,74%  —  gestiegen  war,  seitdem
allmählich  wieder  etwas  —  bis  auf  16,81  °o  im  Jahre  1877  —
gesunken  ist;  denn  da  für  neue  und  erst  kurze  Zeit  bestehende
Versicherungen  die  Reserve  verhältnissmäsig  noch  klein  und
wesentlich  niedriger,  als  für  schon  länger  bestehende  Versicherungen ­
  ist,  so  muss  ein  starker  und  steigender  Zugang  neuer
            
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