274
XIII. Kapitel.
weitere Personen oder Parteien ihrem Beispiel folgen. Zunächst wären die
Kontrakte so auszulegen, als ob sie auf Geld lauteten, es sei denn, daß andere
Bestimmungen getroffen wären. Bei Kontrakten, die auf die Indexnummern
lauten würden, wäre demnach eine besondere Klausel erforderlich. Wenn
aber diese letztere Form von Kontrakten populär werden sollte, so wäre
ein Gesetz zu schaffen, das die Indexnummer allgemein als Norm aufstellt
und zwar mit Ausnahme solcher Fälle, bei denen Zahlung nach einer anderen
Norm vorgesehen wurde.
Es ist zu beachten, daß ein solcher Brauch, so allgemein er auch immer
werden könnte, die Erwünschtheit eines elastischen Umlaufsmittels, das
den j ahreszeitlichen Schwankungen des Verkehrs entspricht, nicht beseitigen
würde. So sind die jahreszeitlichen Anpassungen der Löhne und vieler
anderer Preise nicht leicht vorzunehmen. Durch Brauch und Sitte werden
Normen aufgestellt, die sich in den aufeinanderfolgenden Jahreszeiten be
haupten. Da das Geschäft in der einen Jahreszeit lebhafter ist als in der
anderen, würde ein Element der Spannung auftreten, wenn nicht auch
eine Erweiterung des Kredites stattfindet. Ein elastisches Banksystem,
das die Krediterweiterung erleichtert, würde daher ein Desideratum bleiben.
Mit dem System, Kontrakte in Bedingungen des Preisniveaus abzu
schließen, wird nicht direkt die Verhütung von Schwankungen im Preis
niveau beabsichtigt. Der Zweck besteht vielmehr darin zu verhüten, daß
durch diese Schwankungen im Geschäftsleben ein spekulatives Element Platz
greift. Als Nebenresultat des Systems würde sich jedoch zeigen, daß die
Schwankungen im Preisniveau etwas nachlassen aus dem Grunde, weil die
Kreditzyklen keinen Ansporn mehr erhielten. Die Aufnahme von Anleihen,
die in abnormer Weise bald ermutigt und bald entmutigt wird, würde auf-
hören. Die Schwankungen im Kredit würden sich sonach vermindern und
das Preisniveau bliebe von solchen Veränderungen verhältnismäßig unbe
rührt 1 ). Selbst wenn Paniken auftreten, die von einem starken Sinken
der Preise begleitet sind, so könnten sich diese nicht so ernst gestalten, wie
dies jetzt der Fall ist. Gegenwärtig müssen Anleihen in Geldpreissätzen be
glichen werden, ohne Rücksicht darauf, ob dieses Geld zur Zeit der Liqui
dation mehr (oder weniger) kauft als zu der Zeit, da die Anleihe geschah,
und ohne Rücksicht darauf, ob der Entleiher mehr (oder weniger) Waren
verkaufen muß, um den gegebenen Betrag aufzutreiben. Wenn die Preise
gefallen sind, ist er gezwungen, auf derselben Basis in Geldpreissätzen und
1 ) Siehe Jevons, Money and the Mechanism of Exchange, London (KeganPaul), 1893,
S. 333.