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Diese Zahlen zeigen die große Bedeutung der
E i g e n e r z e u g u n g der Konsumvereine, die vor allem
dem selbständigen Bäckergewerbe gefährlich wird.
Die hohen Gewinne sind natürlich ein großes
Lockmittel für die Verbraucher. Die Konsumvereine
verfügen über Angestelltenheere. Neuerdings wen
den sie ihre Aufmerksamkeit besonders auch dem
Sparkassenwesen und der Sterbeunterstützung zu,
wodurch begreiflicherweise die Versuchung, einem
Konsumverein beizutreten, noch größer wird. Die
pandwerker und Kleingewerbetreibenden sind in
unserm Bezirk in den Konsumvereinen erfreulicher
weise nicht so zahlreich vertreten, wie das angeb
lich anderwärts der Fall ist. Zn manchen Gebieten
sind in den letzten Zähren sogar viele pandwerker
aus den Konsumvereinen ausgetreten. Das ist nicht
zuletzt auf die Erstarkung des Znnungsgedankens
zurückzuführen. Es ist gar nicht zu leugnen, daß
die Pflege des Gemeinschaftsgeistes und des Standes
bewußtseins durch die Znnungen auch in dieser
Pinsicht gute Früchte gezeitigt hat.
Über die Beamtenkonsumvereine ist nicht viel
zu sagen, lvir verweisen auf den Beamtenkonsum
verein zu Düsseldorf, der aber keine allzugroße
Bedeutung hat. Er hat heute eine Mitgliederzahl
von 411 Personen und im letzten Berichtsjahre
86 000 Mk. Umsatz erzielt. Der Reingewinn war
etwas über 4000 Mark.
Gegen die zunehmende Schädigung der Klein
gewerbetreibenden durch die Ausbreitung der Kon
sumvereine hat man sich vielfach durch Maßnahmen
der Selbsthilfe zu wehren gesucht. Zn den Städten
und teilweise auf dem Lande schließen sich die
Gewerbetreibenden zu sogenannten Rabattspar
vereinen zusammen, um die Abnehmer durch die
Gewährung von Rabattmarken festzuhalten. Sie
sagen sich, die Rückvergütungen der Konsumvereine
locken die Abnehmer am meisten; ohne sie sind die
Konsumvereine nicht lebensfähig. Die waren und
Erzeugnisse verkaufen sie nämlich nicht billiger und
sehr oft auch nicht besser als die Kleinhändler und
pandwerker. Zudem haben die Konsumgenossen
schaften auch ziemlich große verwaltungskosten zu
bestreiten, die auf den Warenpreis geschlagen
werden müssen. Zedoch haben sich die Rabatt
sparvereine noch kaum besonders stark ausgebreitet.
Es sind jedenfalls große Schwierigkeiten zu über
winden. Da, wo die Rabattsparvereine gegründet
worden sind, will man Erfolge festgestellt haben;
wenigstens soll die Bewegung der Konsumgenossen
schaften in etwa hierdurch aufgehalten worden sein.
Zn den größeren Städten vermag man der Rabatt
sparvereinsbewegung noch keinen großen wert
beizumessen; das Vorurteil des Publikums zieht
die Konsumvereinsdividende der Rabattmarke ent
schieden vor. Diese Erfahrungen haben auch
manchen pandwerker bestimmt, gegen jedweden
Rabatt Stellung zu nehmen. Sie fordern sogar
gesetzliches verbot der Rabatte, damit sich zeigt,
daß jedes reelle Geschäft gute waren zu gleich
billigen preisen verkaufen kann wie die Konsum-
vereine. Um das Lieferantengeschäft zu bekämpfen,
hat man mancherseits empfohlen, die Lieferanten
der Konsumgenossenschaften zu boykottieren, von
anderer Seite wird bezweifelt, ob ein solches vor
gehen die Kleingewerbetreibenden voran bringt.
Aus einer ländlichen Gemeinde sind dazu folgende
Vorschläge gekommen: Ausräumen mit dem Borg
unwesen, Führen von guten und billigen waren,
Rabattgewährung, Pflege des Gemeinschaftsgeistes,
Errichtung von Einkaufsgenossenschaften, pervor-
ragende Kenner des Konsumvereinswesens haben
diesen weg schon des öfteren empfohlen, weil er
nach ihrer Ansicht am ehesten Erfolg verheißt.
Die Einkaufsgenossenschaften spielen nun aller
dings beim gewerblichen Mittelstand noch eine sehr
unbedeutende Rolle.
Das Ergebnis ihrer Beobachtungen hat die
Kammer zu einer Denkschrift zusammengefaßt,
die der Regierung und den Parlamenten vorgelegt
wurde. Sie gipfelt in folgenden Leitsätzen, die
die wichtigsten Forderungen an Gesetzgebung und
Verwaltung enthalten:
1. Die Konsumvereine müssen den gewerblichen
Unternehmungen in steuerpolitischer pinsicht
gleichgestellt werden. Namentlich ist sicher
zustellen, daß die von den Konsumvereinen
verteilte Dividende (Rabattvergütung, Spar-
einlage usw.) in vollem Umfange zur Ein
kommensteuer herangezogen wird.
2. Die Pergabe von Räumlichkeiten an Be
amtenkonsumvereine durch staatliche oder kom
munale Behörden, ebenso die Begünstigung
dies er vereine in anderer weise, ist zu verbieten.